Leitsätze:
1. Ein Stufenausgussbecken stellt keine Spüle im neuzeitlichen Sinne dar.
2. Ein Terrazzofußboden mit Rissen und Verfärbungen hat nicht den für ein wohnwerterhöhendes Merkmal erforderlichen guten Zustand.
3. Der Hünensteig in Berlin-Steglitz ist keine besonders ruhige Straße.
AG Schöneberg vom 13.8.2010 – 17 C 13/10 –
Mitgeteilt von RA Bernd Hintzelmann
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
31.01.2013