Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, mit dem der Betrachtungszeitraum bei der Erstellung von Mietspiegeln auf sechs Jahre verlängert wird. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hält das für zu kurz gegriffen.
Für die Erstellung eines Mietspiegels wurden bisher nur Mieten berücksichtigt, die in den vorangegangenen vier Jahren erhöht oder neu festgelegt wurden. Damit bilden nur die tendenziell höheren Mieten der jüngsten Vergangenheit den Wert, der als ortsübliche Vergleichsmiete gilt. Auf angespannten Wohnungsmärkten wie in Berlin erhöht diese Methode den Druck auf die Mieten.
Bei künftigen Mietspiegeln wird der Betrachtungszeitraum von vier auf sechs Jahre ausgedehnt. Damit fließen mehr der nicht frisch erhöhten Mieten in die Berechnung ein.
„Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums ist dem Grunde nach richtig“, erklärt DMB-Präsident Lukas Siebenkotten, „Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen können so gedämpft werden, aber nur geringfügig.“ Notwendig wäre eine Verlängerung des Betrachtungszeitraums auf mindestens zehn Jahre. Eigentlich müssten zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete alle Mieten einbezogen werden – so der DMB.
Die Bundesregierung hat davon abgesehen, die Gültigkeit von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre zu verlängern, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Auch fehlen immer noch rechtlich verbindliche Standards zur Erstellung von Mietspiegeln. Diese könnten den Mietspiegel stärken und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Jens Sethmann
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02.02.2020