Bis zum Jahr 2032 soll es in Deutschland flächendeckend keine traditionellen Drehzähler für den Stromverbrauch mehr geben – ein Beitrag zum Klimaschutz, denn mit digitalen Geräten kann das Netz besser genutzt und der Stromverbrauch gesenkt werden. Seit Ende Februar 2020 bauen die Messstellenbetreiber ausschließlich digitale Zähler ein.
Das Messstellenbetriebsgesetz legt fest, dass bei einem Verbrauch von bis zu 6000 Kilowattstunden pro Jahr eine moderne Messeinrichtung eingebaut wird – mit Option auf ein intelligentes System. Zum Vergleich: Der Stromverbrauch eines Dreipersonenhaushalts beträgt im Durchschnitt 3600 Kilowattstunden pro Jahr. Bei elektrischer Warmwasserbereitung kommen rund 900 Kilowattstunden hinzu. Erst bei einem jährlichen Stromverbrauch von über 6000 Kilowattstunden ist der Einbau eines intelligenten Messsystems – bisher als „Smart Meter“ bekannt – obligatorisch.
„Moderne Messeinrichtungen“ sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch und die Nutzungszeit speichern und auf einem Display anzeigen. Der Zählerstand wird wie bisher einmal im Jahr abgelesen. Der Kunde kann den Stromverbrauch der letzten 24 Monate tages-, wochen-, monats- und jahresbezogen einsehen.
Als „Intelligente Messsysteme“ bezeichnet man digitale Zähler mit einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart Meter Gateway. Der Begriff „Smart Meter“ wird inzwischen nur noch für dieses Gateway benutzt, das die Stromverbrauchsdaten an Messstellenbetreiber, Netzbetreiber und Stromversorger übermittelt. Der Verbraucher hat Zugang zu Informationen zum Stromverbrauch – für ein beliebiges Zeitfenster, aufgeschlüsselt auf einzelne Geräte wie Waschmaschine, Computer, Kühlschrank und so weiter.
Selber auswählen ist nicht immer günstiger
Die Messstellenbetreiber haben bereits mit dem Einbau der neuen Zähler begonnen. Inzwischen besteht ein hart umkämpfter Markt für die lukrativen Messdienstleistungen. Mieter müssen allerdings nur aktiv werden, wenn sie sich für den Einbau eines intelligenten Messsystems entscheiden. Drei Monate vor dem Zählertausch werden sie informiert. Sie können dann noch zu einem anderen, preisgünstigeren Betreiber wechseln. Bis Ende 2020 können die Mieter ihren Messstellenbetreiber frei wählen. Danach wählt der Vermieter den Anbieter aus. Aber Vorsicht: Ein frei gewählter Messstellenbetreiber ist nicht an die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen gebunden. Erhält der Messstellenbetreiber einen Auftrag für ein komplettes Mehrfamilienhaus, ist der Preis für den Einzelnen oft günstiger.
Für moderne Messeinrichtungen, die für Haushalte mit einem Stromverbrauch von bis zu 6000 Kilowattstunden pro Jahr ausreichend sind, liegt die Preisobergrenze bei rund 20 Euro im Jahr. Intelligente Messsysteme mit dem Smart Meter Gateway kosten je nach Stromverbrauch zwischen 23 und 130 Euro im Jahr. Hinzu kommen die Kosten für den Umbau des Zählerschranks, der nach Schätzungen bei einem Viertel aller Haushalte erforderlich sein wird – betroffen sind insbesondere vor 1965 errichtete Gebäude. Die Kosten dafür können schnell mehrere tausend Euro betragen. Messstellenbetreiber können neben den Stromversorgern auch andere Unternehmen sein.
Informationen zu unterschiedlichen Anbietern sind zurzeit noch schwer zu finden. Bei Preisvergleichen muss klar sein, ob der Messstellenbetrieb im angezeigten Strompreis enthalten ist oder ob weitere Kosten auf den Verbraucher zukommen.
Rainer Bratfisch
Lohnt sich ein intelligenter Stromzähler finanziell?
Bevor sich ein Haushalt für den Einbau eines intelligenten Messsystems entscheidet, sind die Kosten des Einbaus mit dem möglichen Sparpotenzial zu vergleichen. Die gesetzlichen Preisobergrenzen der intelligenten Stromzähler gelten beim freiwilligen Wechsel nicht. Das Sparpotenzial liegt laut Studien zwischen 60 und 150 Euro im Jahr. Diesen Betrag kann der Einbau schnell übersteigen – zumindest im ersten Jahr. „Ob diese Kosten durch variable Stromtarife von den Verbrauchern eingespart werden können, steht aber in den Sternen“, so Dr. Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim Verbraucherzentale Bundesverband.
rb
29.04.2020