Leitsatz:
Wenn die Teilungsklärung nichts anderes bestimmt und die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben, ist die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnnutzung.
BGH, Urteil vom 15.1.2010 – V ZR 72/09 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 15 Seiten]
18.03.2013