Das Volksbegehren zur Vergesellschaftung großer Berliner Wohnungsbestände kann in die nächste Runde gehen. Nach langer Prüfung haben sich der Senat und die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ auf einen Abstimmungstext geeinigt.
Mit mehr als 58.000 gültigen Unterstützerunterschriften hat die Initiative im Juli 2019 ihr Volksbegehren angemeldet. Mehr als ein Jahr hat Innensenator Andreas Geisel (SPD) geprüft, ob das Anliegen rechtlich zulässig ist. Erst als die Initiative im Mai Klage gegen die Untätigkeit einreichte, kam Bewegung in die Sache.
Gefunden wurde ein Kompromiss, demzufolge der Senat aufgefordert werde, „alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 Grundgesetz erforderlich sind“. Das ursprünglich geforderte Gesetz hielt Senator Geisel für nicht zulässig. „Die jetzige Formulierung ändert nichts an der politischen Verbindlichkeit“, bekräftigen die Initiatoren des Volksbegehrens. Betroffen wären renditeorientierte Unternehmen, die in Berlin mehr als 3000 Wohnungen haben. Deren rund 240.000 Wohnungen sollen in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden.
n der nächsten Stufe müssen innerhalb von vier Monaten sieben Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. Das sind etwa 175.000 Unterschriften. Lehnt das Abgeordnetenhaus das Volksbegehren ab, kommt es zu einem Volksentscheid: Voraussichtlich zusammen mit der Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2021 können die Wahlberechtigten über die Vergesellschaftung abstimmen.
Jens Sethmann
www.dwenteignen.de
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