Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel abgewiesen. Über die Verfassungsmäßigkeit entscheidet Karlsruhe im ersten Halbjahr 2021. Das Verfahren vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof wurde deshalb ausgesetzt.
Die zweite Stufe des Berliner Mietendeckels konnte wie beschlossen am 23. November in Kraft treten. Überhöhte Mieten sind seitdem verboten, Mieter haben einen Anspruch auf Mietsenkung. Eine Vermieterin von 24 Wohnungen wollte das aufhalten, doch das Bundesverfassungsgericht wies ihren Eilantrag ab. Die Karlsruher Richter waren nicht davon überzeugt, dass der Eigentümerin und anderen Vermietern schwere Nachteile entstehen würden. „Rund 365.000 Berliner Mieterhaushalte können zunächst aufatmen“, sagt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV).
Über die Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels wird das Bundesverfassungsgericht im ersten Halbjahr 2021 entscheiden. Vermieter haben mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt. Außerdem haben Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP dort eine Normenkontrollklage angestrengt. Der BMV sieht in der Abweisung des Eilantrags ein Anzeichen dafür, dass die Verfassungsrichter den Mietendeckel nicht als zu tiefen Eingriff in die Eigentumsrechte der Vermieter betrachten. Offen bleibt die Frage, ob Berlin als Bundesland ein solches Gesetz beschließen durfte.
Auf Berliner Ebene haben die Abgeordnetenhaus-Fraktionen von CDU und FDP beim hiesigen Verfassungsgerichtshof ebenfalls eine Normenkontrolle gegen den Mietendeckel beantragt. Am 21. Oktober haben die Berliner Verfassungsrichter beschlossen, das Verfahren auszusetzen, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.
Jens Sethmann
23.09.2021