Pressemitteilung Nr. 1/21
„Die ab 1.1.21 geltende CO2-Bepreisung für fossile Energieträger wie Gas und Öl taugt in vermieteten Wohngebäuden nichts für den Klimaschutz, denn die erwünschte Anreizwirkung für Vermieter in Investitionen zur Energieeinsparung verpufft, weil nach aktuell gültigem Recht der Mieter die höheren Energiepreise aufgrund der CO2-Bepreisung zahlen muss“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Das ist klimapolitischer Unfug, den die Mieter teuer bezahlen müssen.“
Der Mieterverein verweist darauf, dass Mieter schon heute im Rahmen der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung zum Energiesparen angehalten werden. „Weitere Temperatursenkungen könnten zu vermehrter Schimmelbildung führen und würden den Wohnkomfort massiv beeinträchtigen“, so Wild.
Die Heizkosten steigen in 2021 durch die CO2-Bepreisung um 7,9 Cent/Liter bzw. 0,6 Cent/Kilowattstunde.
Für Berlin bedeutet dies, dass Mieter in einer gasbeheizten Wohnung im Jahr im Schnitt 52,66 Euro mehr zahlen müssen, Mieter in einer öl-beheizten Wohnung sogar 88,20 Euro.
Grundlage der Berechnung waren die von der Firma techem ermittelten Energiekennwerte für Berlin. Danach betrug der Jahresenergieverbrauch im Schnitt für Heizung und Warmwasser in 2018 für Heizöl 15,51 Liter/qm und für Gas 127,93 kWh/qm. Die zugrundeliegende Wohnfläche betrug für öl-beheizte Wohnungen 71,98 qm, für gasbeheizte Wohnungen 68,60 qm. Laut Mikrozensus 2018 werden in Berlin 203.200 vermietete Wohnungen mit Öl beheizt, 492.000 vermietete Wohnungen mit Gas. Daraus ergeben sich in öl-beheizten Wohnungen allein in 2021 Mehrkosten von 17,922 Mio. Euro, für gasbeheizte Wohnungen 25,908 Mio. Euro, was insgesamt rund 43 Millionen Euro ausmacht, ohne dass es für die Vermieter einen Anreiz zum Beispiel zur Verbesserung der Heizanlage gäbe. In 2025 wären es dann 33,934 Mio. Euro und 51,660 Mio. Euro, insgesamt also rund 85 Mio. Euro. Die bereits beschlossene Entlastung durch Wohngeld ist da nur ein Tropfen aus den heißen Stein, denn nur wenige Haushalte beziehen diese Unterstützung.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend die Betriebskostenverordnung zu ändern und die Last der CO2-Bepreisung bei den Vermietern anzusiedeln, denn nur sie können den Energieverbrauch nachhaltig durch Veränderungen an Gebäude und Heizanlage verringern“, erklärte Wild.
26.01.2021