Airbnb-Ferienwohnungen treiben in Berlin die Mieten hoch. Das ist das Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Der Senat hat unterdessen das Zweckentfremdungsverbot nochmals verschärft.
Das DIW hat herausgefunden, dass eine zusätzliche Airbnb-Ferienunterkunft die Angebotsmieten der umliegenden Wohnungen um durchschnittlich 13 Cent pro Quadratmeter in die Höhe treibt. „Dies ist vor allem auf Airbnb-Angebote zurückzuführen, die länger als 180 Tage im Jahr untervermietet und so dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden“, erklärt Tomaso Duso vom DIW.
Dem seit 2014 geltenden Zweckentfremdungsverbot bescheinigt das DIW durchaus eine Wirkung: Weil wieder mehr Wohnungen regulär vermietet wurden, seien die Mieten etwas gesunken. Die Wirtschaftsforscher meinen aber auch, das Verbot würde „die Wohnungsknappheit und damit den Mietpreisanstieg nicht entscheidend verringern“, denn die 10.000 Wohnungen, die im Jahr 2020 im Monatsschnitt über Airbnb angeboten wurden, machten nur 0,5 Prozent des Berliner Wohnungsbestandes aus.
Hier widerspricht der Berliner Mieterverein (BMV). Der letztjährige Rückgang der Ferienwohnungen dürfte vor allem auf das coronabedingte Einbrechen des Tourismus zurückzuführen sein. Weil die Ferienapartments ganz überwiegend in der Innenstadt angeboten werden, ist es zudem nicht sinnvoll, die Auswirkungen auf den gesamten Berliner Wohnungsmarkt zu betrachten. „Es sei an eine Expertise des Mietervereins von 2018 erinnert, nach der zum Beispiel in Kreuzberg mehr Ferienwohnungen im Angebot waren als Mietwohnungen“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Quartiersbezogen ist daher von erheblichen Einflüssen des Ferienwohnungsangebots auf den Wohnungsmarkt auszugehen.“
Schon vor der Veröffentlichung der DIW-Studie hat der Senat eine Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots beschlossen. Künftig besteht für alle Anbieter von Ferienunterkünften eine Registrierungspflicht. Die Registriernummer muss bei jedem Angebot in Internetportalen oder Zeitungen sichtbar angegeben werden. Außerdem sind nicht mehr nur die Anbieter selbst gegenüber den Ämtern auskunftspflichtig, sondern auch deren Beschäftigte. „Die Regelung stärkt den Vollzug des Zweckentfremdungsverbots und verhindert Umgehungsmöglichkeiten“, erklärt Stadtentwicklungssenator Scheel (Linke).
Jens Sethmann
26.03.2021