Pressemitteilung 1821
„Wir begrüßen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum Berliner Mietendeckel. Es ist ein neuer Hoffnungsschimmer für Mieterinnen und Mieter im Hinblick auf die Angriffe und Umgehungsversuche der Vermieterschaft“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Wir fordern dennoch jetzt alle Bezirksämter auf, ihre nach dem Gesetz vorgesehene Kontrollfunktion auszuüben und die Umgehungsversuche der Vermieter zu stoppen. Das Urteil ist auch eine Ermutigung, mit den Streitfällen nun vermehrt an die Bezirksämter heranzutreten.
Das Verwaltungsgericht Berlin (Urteil vom 30.3.2021, VG 8 L 201/20) hatte einem Berliner Bezirksamt im Streit mit einem Vermieter Recht gegeben, nachdem die Behörde dem Vermieter die Einholung der Zustimmung zu einer Mieterhöhung untersagte. Dabei komme es nicht darauf an, dass der Vermieter trotz der geforderten Zustimmungserklärung nur die mietendeckelkonforme Miete verlange. Die Behörde habe zu Recht Veranlassung gehabt, ordnungsrechtlich gegen den Vermieter vorzugehen, weil der die Zustimmung zur Mieterhöhung entgegen dem gesetzlichen Mietenstopp verlangt habe. Der Eilantrag des Vermieters wurde zurückgewiesen. Der Mietendeckel sei nicht evident verfassungswidrig. Dem Land Berlin stehe die Gesetzgebungskompetenz für eine mietpreisrechtliche Regelung zu.
29.10.2023