Pressemitteilung Nr. 20/21
„Der heute von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf zur Reform der Mietspiegel ist eine herbe Enttäuschung. Statt mehr Rechtssicherheit und Stärkung der Mietspiegel werden sogar neue Risiken eingeführt“, so der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Diese Bundesregierung kann weder Mieten- noch Wohnungspolitik. Es sei daran erinnert, dass es auch bei den verbesserten Rahmenbedingungen für bezahlbaren Wohnungsneubau keinen Meter vorangeht, weil der Wirtschaftsflügel der Union das Baulandmobilisierungsgesetz torpediert.“
Konkret bemängelt der Berliner Mieterverein e.V. unter anderem, dass als Begründungsmittel für Mieterhöhungen weiterhin Gutachten und Vergleichswohnungen herangezogen werden können und der Mietspiegel nur eine Möglichkeit darstellt. Auch könnte vor Gericht weiterhin auf kostenträchtige Gutachten abgestellt werden, die die Wahrnehmung von Rechtsansprüchen durch die Mieter zu einem finanziellen Abenteuer machen.
Ärgerlich sei zudem, dass in der ergänzend vorgesehen Mietspiegelverordnung nun auch „außergesetzliche Merkmale“ zulässig sein sollen. Das wird die Rechtsicherheit der Verordnung in Frage stellen und in erster Linie dazu dienen, das Mietniveau weiter nach oben zu treiben.
16.04.2021