Pressemitteilung Nr. 23/21
„Wir begrüßen den heutigen Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts, mit dem die Bundesregierung aufgefordert ist, endlich den Rahmen für einen wirksamen Klimaschutz zu schaffen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Nun muss endlich eine sozialverträgliche Wärmewende in Wohngebäuden eingeleitet werden, denn die CO2-Emissionen aus dem Gebäudebestand tragen ebenfalls maßgeblich zu den Problemen bei. Die bisherigen Instrumente von Anreiz, Information und Selbstverpflichtung der Wirtschaft bringen nicht die notwendigen Ergebnisse, um auch zukünftigen Generationen ein Leben nach den Prinzipien unserer Verfassung und unseres gesellschaftlichen Konsenses zu ermöglichen.“
Die sozialverträgliche Wärmewende muss mindestens beinhalten:
- Verpflichtung der Vermieter zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen in 5-Jahresstufen für die jeweils schlechtesten Gebäude im Hinblick auf CO2-Emissionen und Endenergieverbrauch,
- stärkere Beschränkungen der Mieterhöhungen nach Energie- und Klimaschutzmaßnahmen auf maximal 4 % der umlegbaren Investitionskosten und insgesamt höchstens 1,50 Euro pro Quadratmeter im Monat für alle Maßnahmen,
- mehr Beteiligungsmöglichkeiten der Mieterinnen und Mieter bei Planung und Durchführung der Maßnahmen,
- ressourcenschonendes Bauen,
- deutliche Verstärkung der öffentlichen Förderung des Bundes.
Wie unsinnig die Umsetzung energetischer Maßnahmen aktuell noch abläuft, veranschaulicht das folgende Beispiel aus dem Bezirk Mitte:
Laut Energieausweis beträgt der Energieverbrauch eines Weddinger Mietwohngebäudes aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts 90 kWh/qm im Jahr und liegt damit schon deutlich unter dem Berliner Durchschnitt, auch ohne Dämmung der Fassade. Gleichwohl hat der Vermieter nun gedämmt, nach Ende des Mietendeckels wird jetzt eine Mieterhöhung von 2,- Euro pro Quadratmeter im Monat geltend gemacht, was für eine 35 Quadratmeter große 1-Zimmerwohnung zu einer Mieterhöhung von 70,- Euro im Monat führt. Da die gesamten Heizkosten nicht mal 1,- Euro pro Quadratmeter im Monat ausmachen, ist das Missverhältnis von Mieterhöhung und Heizkostenersparnis eklatant. Möglich ist diese für Mieterinnen und Mieter extrem unwirtschaftliche Mieterhöhung nur wegen einer nicht nachvollziehbaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Während also in „Energiedreckschleudern“ weiter nichts passieren muss, läuft gleichzeitig das Geschäft mit der Wärmedämmung weiter, auch wenn die Maßnahmen kaum was für den Klimaschutz bringen.
29.04.2021