Pressemitteilung Nr. 32/21
„Wir begrüßen den heutigen Senatsbeschluss zum Mietenkonzept bei den städtischen Wohnungsunternehmen, mit dem die landeseigenen Wohnungen nun gehalten sind, Kernelemente des Mietendeckels in ihrer Mietspreisgestaltung fortzuführen“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Neben der Kappung der Mietsteigerungen auf 1 % jährlich halten es für sachgerecht, auch bei Wiedervermietung keine Preissprünge zuzulassen, um Wohnungssuchende für die Wohnungsmarktsituation nicht zu bestrafen. Es sei bedauerlich, dass erst durch die Kritik am ersten Konzept der Senatoren für Finanzen (SPD) und Stadtentwicklung & Wohnen (Die Linke) die Glaubwürdigkeit des Senats im Hinblick auf den Mietendeckel wieder hergestellt werden musste.
Der Berliner Mieterverein weist die Vermutung des „Tagesspiegel“ entschieden zurück, dass mit diesem Beschluss des Senats zur Mietenregelung die Mietpreise der städtischen Wohnungsunternehmen nicht mehr in den Mietspiegel einfließen dürfen. „Ein durchsichtiges Spiel der Wohnungsunternehmen selbst, sollten diese gegenüber der Zeitung das Risiko erfunden haben“, erklärte Wild. Dass der „Tagesspiegel“ diese „Befürchtung“ ohne Prüfung veröffentlicht, sei unverständlich. „Die „Vermutung“, kommunale Mieten kämen nicht mehr in den Mietspiegel und damit würde das Preisniveau im Mietspiegel steigen, ist barer Unsinn“, so Wild. „Denn selbstverständlich kann ein Eigentümer – hier das Land Berlin – sich selbst bei seinen eigenen Wohnungsunternehmen in der Mietenfestlegung begrenzen.“ Um nichts anderes handelt es sich hier. Schon ein Blick ins Gesetz hätte hier Aufklärung geschaffen. „Ausgenommen – vom Mietspiegel – ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist“ (§ 558 Abs. 2 BGB). Um beides handelt es ich hierbei unverkennbar nicht.
Durch die im Tagesspiegel wiedergegebene Einschätzung werden Vermieter unsinnigerweise ermuntert, den Mietspiegel anzugreifen. Denn auch beim nächsten Mietspiegel 2023 werden die kommunalen Mieten einbezogen werden – und das zu Recht.
01.06.2021