Der Bezirk Neukölln hat erstmals bei einem sogenannten Share Deal das Vorkaufsrecht genutzt. Zwei Wohnhäuser gehen nun nicht an den schwedischen Wohnungskonzern Akelius, sondern an die städtische Howoge.
Die Häuser Weserstraße 164/Wildenbruchstraße 85/86 und Boddinstraße 8 sollten 2019 per Share Deal an Akelius gehen. Bei einem solchen Deal wird nicht die Immobilie verkauft, sondern die Anteilsmehrheit am Unternehmen, das die Liegenschaft besitzt. Damit vermeiden Immobilienhändler vor allem die Grunderwerbsteuer, vereiteln aber auch das Vorkaufsrecht der Stadt.
„Bisher konnten wir beim Verkauf von Grundstücken in Form eines Share Deals nur zuschauen“, sagt Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne). „Das wollten wir nicht länger zulassen.“
Seine Verwaltung hat in diesem Fall von den Anteilskäufern die Herausgabe der Vertragsunterlagen gefordert, um die Anwendung des Vorkaufsrechts prüfen zu können. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Akelius zur Offenlegung verpflichtet hatte, kam das Bezirksamt zu dem Schluss, dass es sich hier um einen „kaufähnlichen Vorgang“ handelt und übte das Vorkaufsrecht zugunsten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Howoge aus.
„Das ist ein wichtiges Signal, mit dem Berlin deutlich macht, dass eine Umgehung des Vorkaufsrechts nicht toleriert wird“, erklärt Wenke Christoph, Staatssekretärin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Sie verweist auf eine Berliner Bundesratsinitiative, mit der künftig alle grundstücksbezogenen Share Deals anzeigepflichtig werden sollen, um flächendeckend die Ausübung des Vorkaufsrechts prüfen zu können.
Jens Sethmann
28.07.2021