Ein einmaliger Zuschuss soll die gestiegenen Energiepreise für Geringverdiener abfedern. Doch dafür ist der Kreis der Begünstigten zu eng angelegt und die Unterstützung zu niedrig, rügt der Berliner Mieterverein (BMV). Er fordert eine Staffelung, die die realen Wohnkosten berücksichtigt.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Heizkostenzuschuss geht nach Ansicht des BMV nicht weit genug. Sowohl die Begrenzung der Begünstigten auf Wohngeld- und BAföG-Bezieher als auch die Höhe der einmaligen Beihilfe werde die angestiegenen Energiepreise nicht ausreichend abfedern. „Viele Menschen werden im Regen stehen gelassen“, rügt Wibke Werner, stellvertretende BMV-Geschäftsführerin. Ende 2020 erhielten in Berlin lediglich 24.620 Haushalte einen Wohngeld- beziehungsweise Lastenzuschuss. Das entspricht 1,21 Prozent aller Haushalte. Auch BAföG hätten nur rund 44.998 Personen beantragt. Tatsächlich mussten 2019 insgesamt 21,3 Prozent aller Haushalte in der Stadt mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1300 Euro auskommen.
Neben der Auswahl der Empfänger wird auch die Höhe des Zuschusses vom BMV kritisiert. Im Sommer dieses Jahres sollen Single-Haushalte einen einmaligen Betrag in Höhe von 135 Euro erhalten, Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro, und für jede weitere im Haushalt lebende Person gibt es 35 Euro dazu. Allein durch die CO2-Bepreisung stiegen bereits 2021 die Heizkosten um 7,9 Cent pro Liter Heizöl beziehungsweise 0,6 Cent pro Kilowattstunde Gas. Für eine rund 70 Quadratmeter große gasbeheizte Wohnung bedeutete das Mehrkosten von durchschnittlich 55 Euro im Jahr, bei einer ölbeheizten Wohnung 90 Euro. Anfang des Jahres ist der CO2-Preis noch einmal angestiegen.
Der Mieterverein fordert jetzt einen gestaffelten Zuschuss an alle Mieterhaushalte, abhängig von den Heizkosten, der beheizten Wohnfläche, dem energetischen Zustand des Gebäudes und dem Haushaltsnettoeinkommen. „Außerdem sollte zukünftig in die Berechnung des Wohngeldes neben der Kaltmiete auch eine dynamische Heizkostenkomponente einfließen“, so Wibke Werner.
Rosemarie Mieder
28.02.2022