Bauunternehmer Christoph Gröner scheint ein eigenwilliges Rechtsverständnis zu pflegen. Zuerst lässt der bundesweit bekannte Immobilien-Multimillionär eine Wohnung zum großen Teil ohne milieuschutzrechtliche Genehmigung modernisieren, was im Detail erst durch eine Anfrage in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) bekannt wird. Nun betrachtet er die Veröffentlichung der Antworten auf die Anfrage als rechtswidrig und prüft juristische Schritte gegen die Behörde.
Über den Fall Emdener Straße 2 in Moabit hat das MieterMagazin berichtet (Ausgabe 11/21: „Am Milieuschutz vorbei gebaut“). Mit welcher Dreistigkeit das Bezirksamt Mitte dabei an der Nase herumgeführt wurde, offenbarte kürzlich eine BVV-Anfrage. So mussten Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes im August 2021 bei einer Begehung feststellen, dass die kurz zuvor beantragten, aber noch nicht beschiedenen Baumaßnahmen in einer leerstehenden Wohnung bereits im vollem Gange waren. Die Behörde verhängte daraufhin einen Baustopp. Mit Bescheid von Anfang September wurden dem Eigentümer dann fast alle beantragten Maßnahmen untersagt. Eigenartigerweise hatte Gröner zwei Tage zuvor die Beantragung eines Großteils der beabsichtigten Arbeiten wieder zurückgezogen – zumindest auf dem Papier.
Bei einer zweiten Vor-Ort-Kontrolle stellte sich heraus, dass die zurückgezogenen Arbeiten größtenteils schon umgesetzt worden waren. Der Charakter der rund 120 Quadratmeter großen Wohnung hatte sich dadurch völlig verändert – entstanden war ein großzügiges Loft. Ephraim Gothe (SPD), Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, spricht von „vorsätzlichen“ Verstößen.
Doch es geht noch dreister: Seit Oktober wird dem Bezirksamt der Zutritt zur Wohnung verweigert. „Wir müssen nun über eine Anordnung einen Besichtigungstermin durchsetzen und gehen davon aus, dass dies vor Gericht geklärt werden muss“, erklärt Gothe. Gegen den Teilversagungsbescheid von November 2021 hat Gröner Widerspruch eingelegt. Denn im Oktober hatte er einen weiteren erhaltungsrechtlichen Antrag eingereicht – zur Genehmigung von Bauarbeiten, die bereits illegal durchgeführt worden waren. Der Bezirk ist offenbar fest entschlossen, sich nicht weiter vorführen zu lassen. Nach Abschluss des Verfahrens werde man den Rückbau verlangen, so Gothe. Parallel dazu wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die CG Elementum, eine Tochter der Gröner Group, zog eine angekündigte Stellungnahme an das MieterMagazin unter Hinweis auf das laufende Verfahren kurzfristig zurück. Stattdessen schlägt die Sprecherin vor, doch lieber über Gröners Engagement für Flüchtlinge aus der Ukraine zu berichten.
Man darf gespannt sein, ob das Bezirksamt den sehr auf sein Image bedachten Unternehmer nicht wieder Tatsachen schaffen lässt, etwa beim Fahrstuhleinbau. Der „zukünftige Aufzug“, den Gröner fest eingeplant, aber erst im März 2022 beantragt hat, wird in Milieuschutzgebieten in aller Regel nicht genehmigt.
Birgit Leiß
28.04.2022