Leitsätze:
1. Ein Balkon mit einer Breite von 1,40 Meter ist nicht „groß und geräumig“ im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2005.
2. Das Fehlen einer Steckdose im Bad reicht für das Vorliegen des Wohnwertmerkmals „unzureichende Elektroinstallation“ aus.
AG Neukölln, Urteil vom 4.4.07 – 9 C 34/06 –
Mitgeteilt von RAin Barbara Vogt
Bitte beachten Sie: Die Rechtsprechung zum Mietrecht ist ständig im Fluss. Die hier publizierten gerichtlichen Entscheidungen geben den Stand zum Zeitpunkt ihrer Verkündung (siehe jeweiliges Datum vor dem Aktenzeichen) wieder. Informieren Sie sich deshalb über eventuelle Änderungen in der Rechtsprechung. Dabei ist Ihnen der Berliner Mieterverein gerne behilflich.
23.02.2013