Pressemitteilung Nr. 41/22
Im „Bündnis Bezahlbarer Wohnraum“ hat die Bundesregierung seit Juni 2022 mit der Immobilienwirtschaft und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Verbänden getagt. Wenn das Ergebnis am Ziel „bezahlbaren Wohnraums“ gemessen wird, fällt es nach Einschätzung des Berliner Mietervereins mager aus. „Das Bündnis hatte von Anfang an den Konstruktionsfehler, dass es sich fast ausschließlich auf den Neubau konzentriert hat, statt auch das Mietrecht einzubeziehen“, so Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „Die Wohnungsnot wird durch Neubau allein nicht gelöst. In den letzten drei Jahren wurden in Berlin gerade einmal 6.500 Sozialwohnungen (und zwar fast ausschließlich von den öffentlichen Unternehmen) gebaut. In 2021 wurden nur 1.011 Wohnungen bewilligt. Das zeigt den Unwillen der Immobilienwirtschaft, den Bedarf an leistbaren Wohnungen zu decken“, erläutert Ulrike Hamann, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins.
Laut Bündnis-Text soll Neubau durch staatliche Förderung für eine nicht näher genannte Bindungsdauer leistbarer werden. Doch die Vergabe von öffentlichen Flächen an private Investoren wurde nicht explizit ausgeschlossen.
Sinnvoll ist aus Sicht des Berliner Mietervereins die geplante Förderung des Ankaufs von Belegungsbindungen und die geplante Verknüpfung von energetischer Modernisierung mit der Schaffung von leistbarem Wohnraum.
Außerdem begrüßt der Berliner Mieterverein ausdrücklich die geplante Einführung der Wohnungsgemeinnützigkeit.
„Wir erwarten von der Bundesebene aber zusätzlich dringend notwendige Verbesserungen im Mietrecht. Denn der leistbare Bestand wird aufgrund fehlender Mietendeckelung immer weniger“, so Ulrike Hamann. „Insgesamt sind die Ergebnisse eher enttäuschend. Es fehlen wichtige Maßnahmen zur Verringerung der Wohnungskrise für die untere Bevölkerungshälfte“, so Hamann.
12.10.2022