Beim BMV arbeiten zusätzlich zu den festangestellten Jurist:innen viele freie Anwältinnen und Anwälte. Was ist der Unterschied und wer hilft bei welchen Problemen? Unser FAQ klärt auf.
„Vertragsanwälte“ heißen sie intern: die 80 Anwältinnen und Anwälte, mit denen unsere Mitglieder zuerst Kontakt haben, wenn ein Mietrechtsproblem sie umtreibt. Oft werden sie mit den 22 Jurist:innen verwechselt, die in der BMV-Hauptgeschäftsstelle fest angestellt sind. Was ist der Unterschied? Erstere unterhalten eine eigene Kanzlei und sind stundenweise für den BMV tätig, letztere arbeiten ausschließlich in der Geschäftsstelle, bearbeiten dort die Fallakten und unterschreiben meist mit „Assessor/-in“, was bedeutet, dass sie ebenfalls das zweite Juristische Staatexamen absolviert haben und damit „Volljuristen“ sind, also eine Anwaltszulassung beantragen können. Einige von ihnen haben tatsächlich noch eine Zulassung, arbeiten aber hauptberuflich in der Geschäftsstelle.
Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen Vertragsanwältin und Geschäftsstelle?
Die Vertragsanwältinnen und -anwälte sind zuerst am Zuge! Wer ein Rechtsproblem hat, bucht einen Termin und wird anwaltlich beraten – entweder in einer unserer neun Beratungsstellen oder telefonisch. Lässt sich das Rechtsproblem nicht klären, landet der Fall bei den Festangestellten in der Geschäftsstelle. Das hat erhebliche Vorteile: Vor allem sehen vier geschulte Augen mehr als zwei. Beide Jurist:innen stehen im Austausch miteinander, beispielsweise wenn der Fall auch in der Geschäftsstelle nicht gelöst werden kann oder er von grundsätzlichem Interesse ist.
Kann ich die Anwältin in der Beratungsstelle auch mit einem Anwaltsschreiben beauftragen?
Ja, das löst allerdings Anwaltsgebühren aus, die der BMV nicht übernehmen kann, denn jeglicher Schriftverkehr mit Vermieter:innen unter dem Briefkopf des Berliner Mietervereins ist für die Vertragsanwältinnen und -anwälte bereits im Monatsbeitrag enthalten. Daher ist ein „Abwerben“ unserer Mitglieder aus der Beratungsstelle in die eigene Kanzlei unerwünscht und meist unnötig: Oft kann der BMV den Hausverwaltungen schon durch ein außergerichtliches Schreiben „Beine machen“. Wer dennoch einen unserer Vertragsanwälte beauftragt, muss dessen Gebühren selbst tragen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Mitglieder zusätzlich eine private Rechtsschutzversicherung haben, die den außergerichtlichen anwaltlichen Schriftverkehr übernimmt.
Nicht gern gesehen ist übrigens die Erteilung eines Mandats zur gerichtlichen Vertretung während des Beratungsgesprächs. Ein solches Mandat sollte in Ruhe besprochen werden, wozu ein Besuch in der Kanzlei oder ein Telefonat außerhalb des BMV besser geeignet sind. Auch hiervon gibt es aber Ausnahmen, die eine Übergabe im BMV sinnvoll erscheinen lassen: Manchmal hat man´s eilig, weil man selbst unverzüglich sein Recht gerichtlich durchsetzen muss – zum Beispiel im Fall einer einstweiligen Verfügung, wenn der Vermieter den Keller sperrt oder die Reparatur der Heizung verschleppt. Und Eile ist auch für Mitglieder geboten, die überraschend verklagt worden sind, jedenfalls wenn die Stellungnahmefrist abzulaufen droht.
Sind die Anwältinnen und Anwälte auf Mietrecht spezialisiert?
Ja, der BMV beschäftigt ausschließlich Jurist:innen, die einen Schwerpunkt im Mietrecht haben. Darunter sind viele, die zugleich einen Fachanwaltstitel tragen. Die Eignung erproben wir in einer mehrmonatigen Hospitation. Darüber hinaus erwarten wir eine Bindung an die wohnungspolitischen Ziele des BMV. Dass „unsere“ Anwältinnen und Anwälte wegen der Gefahr von Interessenkonflikten in Berlin keine Vermieter:innen vertreten dürfen, ist eigentlich selbstverständlich, steht aber auch im Beratungsvertrag.
Was ist, wenn ich mit der Beratung oder der Mandatsführung unzufrieden bin?
Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen an die Geschäftsstelle. Wir gehen jeder plausiblen Beschwerde nach. Haben Sie Nachfragen, können Sie einen Folgetermin vereinbaren, gern auch bei einer anderen BMV-Vertragsanwältin. In allen Konfliktfällen versuchen wir zu vermitteln. Das gilt auch für ein erteiltes Mandat. Ein Anwaltswechsel will, außer bei gravierenden Pflichtverletzungen, jedoch gut überlegt sein – allein schon deshalb, weil die Rechtsschutzversicherung die Gebühren nur einmal übernimmt. Den zweiten Anlauf müssen Sie aus eigener Tasche bezahlen. Übrigens besteht freie Anwaltswahl: Unsere Mitglieder sind bei ihrer Suche nach gerichtlichem Beistand nicht an die ihnen übersandte Vorschlagsliste gebunden, sondern dürfen jede Anwältin und jeden Anwalt ihres Vertrauens beauftragen.
Sebastian Bartels
14.12.2022