In diesem Jahr steht in Berlin nicht nur die Wiederholung der Bezirks-, Landes- und in Teilen der Bundestagswahl an. Auch unsere Mitglieder wählen die neuen ehrenamtlichen Delegierten sowie die Bezirksleitungen der Bezirksgruppen. Was sind ihre Aufgaben? Wie lässt man sich zur Wahl stellen? Und wie ist der Ablauf?
Als demokratisch organisierter Verein haben wir insgesamt 12 Bezirksgruppen (je eine pro Bezirk), die aus den dort lebenden Mitgliedern bestehen. Wer sich ehrenamtlich in der Bezirksarbeit oder der Mitgliederbetreuung engagieren möchte, kann sich unseren Bezirksaktivengruppen anschließen. Jeder Bezirksgruppe steht eine Leitung mit zwei Stellvertreter:innen vor. Die dreiköpfige Bezirksleitung organisiert mindestens einmal im Jahr eine Bezirksmitgliederversammlung. Das MieterMagazin informiert spätestens 14 Tage vorher über den Termin und die Tagesordnung. Auf diesen Bezirksmitgliederversammlungen wählen die Mitglieder alle drei Jahre – und stets ein Jahr vor der Neuwahl unseres Vorstandes – die Bezirksleitungen und die sogenannten Delegierten.
Die Aufgaben der Delegierten
Die Delegierten vertreten die Interessen der Mitglieder ihres Bezirks auf der jährlich stattfindenden Delegiertenversammlung und sind dort neben dem Beirat stimmberechtigt. Gemeinsam beschließen sie wohnungs- und mietenpolitische sowie organisatorische Richtlinien. Darüber hinaus stehen interne Vereinsangelegenheiten, der Geschäftsbericht, der Jahresabschluss und die Wahl des Vorstandes auf der Agenda. Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung sind im Anschluss auf der BMV Webseite einsehbar.
Wie läuft die Wahl ab?
Insgesamt werden nach Vereinssatzung 200 Delegierte gewählt. Die konkrete Anzahl eines Bezirks richtet sich nach der jeweiligen Mitgliederstärke. Wir wenden dafür das sogenannte Hare-Niemeyer-Verfahren an.
Wichtig zu wissen: Mitglieder können sich nur dann zur Wahl als Bezirksleitung und/oder Delegierte stellen, wenn sie auf der Bezirksmitgliederversammlung persönlich anwesend sind und ihren Wohnsitz im jeweiligen Bezirk haben. Wenn der dem Bezirk zustehende Anteil an Plätzen nicht voll besetzt wird oder werden kann, können Mitglieder die Delegierten auf den Bezirksmitgliederversammlungen in den folgenden Jahren für die restliche Zeit nachwählen. Für Bezirksleitungen gilt zudem die Besonderheit, dass auch bezirksfremde Mitglieder das Amt übernehmen können, wenn sich aus dem Bezirk selbst niemand zur Wahl aufstellen lässt – für Delegierte gilt diese Ausnahme nicht. Sollten Mitglieder umziehen, bleibt ihr Amt allerdings in beiden Fällen bis zum Ende der Wahlperiode bestehen.
Machen Sie mit!
Die Bezirksleitungen und die Delegierten sind die Basis im BMV. Sie erzielen in den monatlich stattfindenden Beiratssitzung wichtige Beschlüsse zu mietenpolitischen Positionen und organisatorischen Regelungen. Grundsatzentscheidungen zur Ausrichtung des Vereins beschließt die jährlich stattfindende Delegiertenversammlung über den Leitantrag. Mitbestimmen ist alles – lassen auch Sie sich als Delegierte:r bei der nächsten Mitgliederversammlung in Ihrem Bezirk wählen!
Ein Beitrag von Vera Colditz
19.01.2023