Viele Mieterinnen und Mieter haben sich an den Berliner Mieterverein (BMV) gewandt, weil sie Kriegsflüchtlingen eine Unterkunft anbieten wollen.
Der BMV empfiehlt aktuell die Unterkunftsplattform www.unterkunft-ukraine.de. Mieterinnen und Mieter aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer können hier ihre Unterkunft anbieten. Wichtig für Mieterinnen und Mieter: Für Geflüchtete, die nicht mehr als 6 bis 8 Wochen Gäste sind, braucht es keine Vermietergenehmigung.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Berliner Mieterverein appellieren an Vermieterinnen und Vermieter, dem Gesuch von Mieterinnen und Mietern für eine über zwei Monate hinausgehende Unterbringung von Geflüchteten in der Mietwohnung (Untervermietung) wohlwollend gegenüberzustehen und die Erlaubnis unbürokratisch zu erteilen.
Informationen zu
Fragen rund um die Aufnahme von Geflüchteten in die eigene Mietwohnung
Musterschreiben zur
Beantragung der Genehmigung auf Untervermietung
Danke.
23.05.2023