Eine Hausverwaltung versucht die Initiative eines Mieterpaares, das ein Balkonkraftwerk installieren will, ins Leere laufen zu lassen. Das ist kein Einzelfall. Aber diesmal ziehen die Klagenden nicht allein vors Gericht.
Streitigkeiten um die Installation von Balkonkraftwerken durch Mieter:innen häufen sich – und enden inzwischen auch immer öfter vor Gericht. Wie in Kiel, wo sich ein Paar seit November 2022 um die entsprechende Genehmigung bei seiner Hausverwaltung „Haus & Grund“ bemüht. Die war nicht erteilt worden, weil nach Auffassung der Hausverwaltung das Erscheinungsbild des Hauses beeinträchtigt würde. Nach zwei weiteren Anfragen sollten die Mieterin und der Mieter plötzlich unter anderem ein Gutachten zur Statik des Balkons, ein Brandschutz-Gutachten und das Ergebnis einer Prüfung der gesamten Hauselektrik vorlegen. Mieter Matthias W.: „Wir waren fassungslos, als wir festgestellt haben, dass Haus & Grund hier immer wieder neue Forderungen erhebt, um unsere Anfrage und auch die Anfragen anderer ins Leere laufen zu lassen.“
Rechtsmissbräuchliche Verzögerungstaktik nennt das die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die nun erstmals eine Klage gegen eine solche Verweigerungshaltung auf Vermieterseite vor Gericht unterstützt: „Der Gesetzgeber plant zwar derzeit Änderungen, die eine Installation technisch vereinfachen sollen und es Eigentümerinnen und Eigentümern nicht mehr erlauben, aus ästhetischen Gründen die Zustimmung zu versagen“, erklärt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Aber die Frage, welche Auflagen bei der Installation angemessen sind und welche die Mieter:innen unzulässig überfordern und eigentlich von einer Installation abhalten sollen, sei bislang ungeklärt.
„Mit einem Urteil wollen wir Klarheit schaffen“, so Barbara Metz. Mieter:innen müssten sonst immer aufs Neue die Einrichtung eines Balkonkraftwerkes vor Gericht einklagen, wozu viele Betroffene nicht in der Lage wären.
Rosemarie Mieder
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27.09.2023