Mieter, die auf ihrem Balkon eine Solaranlage installieren wollen, haben einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihnen dies genehmigt. Das entschied erstmals das Amtsgericht Stuttgart in einem wegweisenden Urteil.
Der Stuttgarter Mieter Patrice H. erzeugt auf seinem Balkon mit Solarpaneelen Elektrizität. Seine Stromrechnung konnte er so um rund 180 Euro im Jahr verringern. Die Anlage rentiert sich damit schon nach drei Jahren. Der Mieter meldete die Anlage beim Betreiber des Stromnetzes an, versicherte eventuelle Risiken durch eine private Haftpflichtversicherung und ließ sich von der Stadt die Genehmigungsfreiheit der Anlage bestätigen. Allein die Vermieterin wollte nicht zustimmen und verklagte ihn auf Beseitigung der Anlage.
Der Mieter konnte das mit Hilfe des Mietervereins Stuttgart zurückweisen. Das Amtsgericht stellte nicht nur fest, dass der Mieter alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat – die Anlage ist fachgerecht installiert, stört optisch nicht und lässt sich leicht zurückbauen – sondern auch, dass der Umweltschutz als Staatsziel im Grundgesetz steht und die Nutzung von Solaranlagen „objektiv vorteilhaft“ ist. Vermieter haben deshalb solche fachmännisch installierten Klein-Fotovoltaikanlagen zu genehmigen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Jens Sethmann
Lesen Sie auch zu dieem Beitrag:
26.10.2021