Der Berliner Senat will ein weiteres Rechtsgutachten in Auftrag geben, bevor er die Aufstellung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes in Angriff nimmt. Der per Volksentscheid beschlossene Auftrag, große Wohnkonzerne zu vergesellschaften, wird damit weiter verzögert.
Der Senat möchte erneut verfassungsrechtliche Fragen zur Vergesellschaftung klären und dazu im ersten Quartal 2024 ein Gutachten in Auftrag geben. Das geht aus einem Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen an das Abgeordnetenhaus hervor. Das Ergebnis des Gutachtens soll im dritten Quartal vorliegen. Dadurch wird es sehr unwahrscheinlich, dass das für den Spätsommer 2024 angekündigte Vergesellschaftungsrahmengesetz rechtzeitig fertig wird.
Schon in der Ankündigung eines Rahmengesetzes sahen Kritiker ein Hinhalte-Manöver des Senats, um die eigentliche Vergesellschaftung hinauszuschieben. Das Rahmengesetz soll erst zwei Jahre nach seiner Verabschiedung in Kraft treten.
„Es drängt sich der Verdacht auf, dass eine Umsetzung des demokratischen Willens der Mehrheit der Wahlberechtigten verzögert wird“, sagt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „Immerhin liegt der Abschlussbericht der Expertenkommission bereits seit dem 28. Juni vor, und die Kommission hat keine verfassungsrechtlichen Zweifel geäußert“, so Bartels. Die Klärung etwaiger Bedenken hätte man schon längst in Angriff nehmen können.
„Wir brauchen keine weiteren Gutachten, und wir brauchen auch kein Rahmengesetz“, erklärt Achim Lindemann, Sprecher der Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen. „CDU und SPD weigern sich, den Willen der Berliner:innen zu respektieren und die Immobilienkonzerne endlich zu enteignen, damit die Mieten wieder bezahlbar werden.“
Die Initiative hat deshalb schon im September angekündigt, selbst die Arbeit des Gesetzgebers zu übernehmen und ein neues Volksbegehren zu starten.
Jens Sethmann
www.dwenteignen.de
01.12.2023