Bauland ist rar in Berlin, immer mehr Baulücken werden geschlossen. Wird auf engstem Raum gebaut, führt das oft zu Beeinträchtigungen der Anwohner. Das Mietrecht sieht hierfür Mietminderungen vor – zumal, wenn sich durch eine Baumaßnahme die Wohnqualität in angrenzenden Gebäuden entscheidend verschlechtert.
Im Mai 2012 begannen in der Isländischen Straße in Prenzlauer Berg Bauarbeiten – ohne Information der Bewohner der angrenzenden Häuser. Die Bauarbeiten waren von den Ämtern genehmigt und auch den Besitzern der Nachbarhäuser mitgeteilt worden. Das Wohnungsunternehmen „Deutsche Annington“, dem das Gebäude hinter dem Baugrundstück gehört, legte zwar Widerspruch gegen das Bauvorhaben ein, weil die Südfenster der Wohnungen in ihrem Haus zugebaut werden sollten, erachtete es aber nicht für notwendig, die Mieter darüber zu informieren.
Schriftlich forderte ein Mieter deshalb im Juni 2012 eine dauerhafte Senkung des Mietpreises in Höhe von 10 Prozent der Gesamtmiete. Die Deutsche Annington widersprach dieser Mietminderung, da sie den Baumaßnahmen nicht zugestimmt hatte und mit dem Bauherrn zurzeit vor Gericht streitet. Tatsache ist nun, dass der gesamte Eingangsbereich in der Wohnung des Mieters dunkel ist. Indessen versuchte die Deutsche Annington sogar, die Mietminderung als „Mietschulden“ einzutreiben. Erst als der Mieter den Berliner Mieterverein (BMV) um Rechtshilfe bat, trat das Wohnungsunternehmen den Rückzug an, entschuldigte sich für die Vorgehensweise und belegte das Mieterkonto „bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts mit einer Mahnsperre“.
BMV-Rechtsberater Volker Hegemann wird so lange sicher nicht warten. Schließlich hat der Streit zwischen dem Vermieter und dem Bauherrn des Gebäudes auf dem Nachbargrundstück ganz und gar nichts mit der Anerkennung einer Mietminderung zu tun.
rb
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MieterMagazin 1+2/13
Fenster zugebaut, Mietminderung verweigert: „Annington“-Haus in der Isländischen Straße
Foto: Christian Muhrbeck
14.06.2016