Seit gut vier Wochen gibt es innerhalb der Energieeinsparverordnung neue Anforderungen. Sie betreffen den Neubau und setzen an drei wichtigen Stellschrauben an: der Gebäudehülle, dem Energieträger und der Heizungstechnik.
Knapp 40 Prozent des Energiebedarfs in Deutschland und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen entfallen auf Gebäude. Deshalb besteht gerade hier ein gewaltiges Sparpotenzial. Die Energieeinsparverordnung (EnEV), die im Mai 2014 beschlossen wurde, bündelt einen ganzen Strauß von Anforderungen, sowohl an bereits bestehende als auch an neue Gebäude.
Mit dem 1. Januar 2016 haben sich diese Anforderungen noch einmal verschärft – die neue Stufe der EnEV gilt diesmal allerdings nur für Neubauten. Die müssen von vornherein so geplant und realisiert werden, dass sie einen 25 Prozent niedrigeren Primärenergiebedarf pro Jahr haben als bisher.
Im Wesentlichen sind es drei Faktoren, die es ermöglichen die neuen strengeren Vorgaben der EnEV einzuhalten: eine gut gedämmte Gebäudehülle mit wärmeverglasten Fenstern, die Art der eingesetzten Energie und die Technik für Heizung und Warmwasser.
Rainer Bratfisch
01.02.2016