In Berlin werden immer mehr Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt. In den Milieuschutzgebieten wird dieser Trend dank der Umwandlungsverordnung gebremst.
Im Jahr 2017 sind erneut 16.295 Berliner Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt worden – 25 Prozent mehr als im Vorjahr. Diese Zahlen legte der Senat in seinem Jahresbericht zur Umwandlungsverordnung vor.
Die Umwandlungsverordnung gilt in den Milieuschutzgebieten und soll dort die Aufteilung von Mietshäusern in Einzeleigentum aufhalten. In diesen Gebieten wurden 3557 Wohnungen umgewandelt. Das sind drei Prozent weniger als 2016. Außerhalb der Milieuschutzgebiete nahm die Umwandlungstätigkeit hingegen mit einem Plus von 48 Prozent richtig Fahrt auf. Die Milieuschutzgebiete – Ende 2017 waren es 42 – bremsen also den unheilvollen Trend deutlich ab. „Die Umwandlungsverordnung hat erneut bewiesen, dass sie Wirkung entfaltet“, erklärt Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher. „Sie bleibt damit eines der wichtigen Instrumente der Bezirke, die soziale Zusammensetzung in den einzelnen Kiezen zu erhalten.“ Inzwischen hat Berlin 56 Milieuschutzgebiete mit 840.000 Einwohnern.
Unter dem Milieuschutz werden Umwandlungen in der Regel nicht genehmigt, weil sie meist mit teuren Modernisierungen einhergehen und weil die Mieter in Eigentumswohnungen einem hohen Risiko ausgesetzt sind, wegen Eigenbedarfs gekündigt zu werden.
Dass in Milieuschutzgebieten überhaupt noch Wohnungen umgewandelt werden, liegt an einer gesetzlichen Ausnahme: Wenn ein Eigentümer sich verpflichtet, die Wohnungen sieben Jahre lang nur den Mietern zum Kauf anzubieten, muss ihm das Bezirksamt die Umwandlung genehmigen. Die Mieter sind jedoch nur ganz selten in der Lage und willens, ihre Wohnung zu kaufen. Senatorin Lompscher hat dem Bund und den Ländern vorgeschlagen, diese Ausnahme aus dem Baugesetzbuch zu streichen. Die Bauministerkonferenz will darüber im Februar beraten.
Jens Sethmann
22.04.2019