Die Berliner Umwandlungsverordnung bremst die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Aber um das Umwandlungsgeschehen wirklich zu stoppen, wäre eine Gesetzesänderung auf Bundesebene erforderlich.
Im Jahr 2018 sind in Berlin 12.800 Mietwohnungen in Eigentum umgewandelt worden. Das sind 21 Prozent weniger als 2017. Ohne die Umwandlungsverordnung, die seit 2015 in den Berliner Milieuschutzgebieten die Aufteilung von Mietshäusern in Einzeleigentum im Grundsatz untersagt, sähe es allerdings schlimmer aus. In den Milieuschutzgebieten sind 5200 Wohnungen umgewandelt worden – ein Drittel weniger als im Vorjahr. „Die Umwandlungsverordnung zeigt nachhaltig Wirkung“, sagt Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke). Deshalb bereitet ihre Verwaltung die Verlängerung der zunächst auf fünf Jahre begrenzten Verordnung bis 2025 vor.
Dass in den mittlerweile 58 Milieuschutzgebieten, in denen 887.000 Menschen wohnen, überhaupt Wohnungen umgewandelt werden können, liegt an einer gesetzlichen Ausnahme: Die Bezirksämter müssen eine Umwandlung genehmigen, wenn der Eigentümer sich verpflichtet, die Wohnungen sieben Jahre lang nur an die Mieter zu verkaufen. „In sehr vielen dieser Fälle kaufen die Eigentümer die Mieter dann heraus und vermieten an einen kaufwilligen Haushalt mit hohem Einkommen“, hat der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Reiner Wild, beobachtet. Das Ziel des Milieuschutzes wird damit unterlaufen. Der BMV fordert deshalb die Bundesregierung auf, diese Ausnahmeregelung zu streichen.
Jens Sethmann
www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/soziale_erhaltungsgebiete/umwandlungsverordnung.shtml
02.02.2020