Ausländische Studierende oder Arbeitnehmer werden auf dem Wohnungsmarkt häufig abgezockt. Mit einer kompetenten Rechtsberatung lässt sich das Schlimmste abwenden, wie folgender Fall zeigt.
Zum August 2020 hatte ein junger Mann aus Indien eine Wohnung in der Chodowieckistraße 41 im Prenzlauer Berg angemietet. 750 Euro warm sollte die einfach möblierte Einzimmerwohnung kosten. Doch schon einen Monat später bekam er die Kündigung zum 30. September. „Mein Freund hatte ein langfristiges Mietverhältnis gesucht“, erklärt Annalena Fuchs. Sowohl bei der Besichtigung als auch bei der Vertragsunterzeichnung mit der „A Casa Asset Management GmbH“ sei ausdrücklich von einem unbefristeten Mietverhältnis die Rede gewesen. Bei der Kündigung stützte man sich nun auf die Klausel, wonach das Mietverhältnis auf zwei Monate läuft und sich danach automatisch verlängert, wenn es nicht gekündigt wird. Annalena Fuchs und ihr Freund wandten sich daraufhin an eine Beratungsstelle des Mietervereins. Dort erfuhren sie, dass eine Befristung ohne triftigen, im Vertrag genannten Grund – beispielsweise eine geplante Eigennutzung – nicht rechtens ist: Die Klausel im Mietvertrag war unwirksam. Doch der Mieter hatte genug von dem unseriösen Gebaren des Vermieters und mochte das Mietverhältnis lieber beenden und nach einer anderen Wohnung suchen. Aber er verlangte noch auf Anraten des Mietervereins einen Nachweis über die Anlage der Kaution. Als das Unternehmen dem nicht nachkam, hielt er in Absprache mit dem Mieterverein die Miete zurück. Erst dann reagierte man. Auf den Vorschlag, den Schlüssel einzuwerfen und sich die Kaution überweisen zu lassen, wollte sich der Mieter nicht einlassen und bestand auf einer persönlichen Übergabe mit Barauszahlung der Kaution.
Das sollte sich als richtige Entscheidung herausstellen, denn auf Bewertungsportalen im Internet ist im Zusammenhang mit diesem Vermieter die Rede von „Abzocke“ und „Vorkassebetrug“. Ein Betroffener schreibt, er warte seit zwei Jahren auf die Rückzahlung der Kaution. Da die im Handelsregister eingetragene Geschäftsadresse Legiendamm 14 offenbar nur eine Briefkastenadresse ist, sind Klagen gegen das Unternehmen schwierig. Firmensitz ist laut Homepage London. Geschäftsführer Larry Woghiren weist die Vorwürfe in einer Stellungnahme an das MieterMagazin zurück. Man sei bereits erfolgreich gegen die rufschädigenden Bewertungen im Internet vorgegangen.
Birgit Leiß
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28.01.2021