Nach dem Fall Buch gibt es erneut beunruhigende Nachrichten von einer Wohnungsbaugesellschaft, die ohne Rücksicht auf sozial verträgliche Mieten modernisieren will. Doch den Bezirken steht durchaus ein Instrument zum Schutz der Mieter zur Verfügung – wie Pankow beweist.
Die Wohnanlage zwischen Stahlheimer, Glassbrenner und Wisbyer Straße am Humannplatz ist eines der letzten preiswerten Refugien in Prenzlauer Berg. Zwar sind die 20er-Jahre-Bauten äußerst sanierungsbedürftig und haben zum Teil noch Kohleöfen, doch dafür sind die Mieten niedrig. Insgesamt 380 Wohnungen hat das denkmalgeschützte Ensemble – ein Teil gehört der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag, ein weiterer Teil einer Stiftung.
Im November 2009 erfuhren die Bewohner, dass ihre Häuser umfassend saniert werden sollen. Fernheizung, Wärmedämmung und moderne Bäder sind geplant. Die angekündigten Modernisierungsumlagen von rund drei Euro pro Quadratmeter waren für die Mieter aber eine ganz erhebliche Steigerung. Juristisch ist die Modernisierungsankündigung nicht zu beanstanden, wie eine Überprüfung des Berliner Mietervereins (BMV) für mehrere Mitglieder ergeben hat. Auch die Tatsache, dass die Häuser in einem Milieuschutzgebiet liegen, hilft den Mietern nicht weiter, denn Luxusmodernisierungen sind nicht geplant.
Trotzdem stehen die Chancen gut, dass das Schlimmste abgewendet werden kann. Um die Mieter zu schützen, hat das Bezirksamt Pankow Mitte Dezember die Aufstellung einer Umstrukturierungssatzung nach Paragraph 172 des Baugesetzbuches beschlossen. Damit kann die Genehmigung von Baumaßnahmen bis zu zwölf Monate lang ausgesetzt werden, es sei denn, der Eigentümer schließt mit dem Bezirk eine sogenannte Abwendungsvereinbarung zur Vermeidung sozialer Härten ab. Eine solche öffentlich-rechtliche Vereinbarung steht derzeit mit der Gewobag kurz vor dem Abschluss, die Stiftung dagegen stellt sich quer und hat eine Untätigkeitsklage eingereicht.
Details wollten weder Pankows Baustadtrat Michail Nelken (Linke) noch die Gewobag nennen, doch dem Vernehmen nach sollen die gleichen Bestimmungen gelten wie bei der „Grünen Stadt“, wo Pankow 2006 erstmals eine Umstrukturierungssatzung angewendet hat. Das würde bedeuten, dass bei Hartz-IV-Empfängern zwei Jahre lang der zulässige Richtwert für die Miete nicht überschritten werden darf. Für wohngeldberechtigte Mieter ist die Warmmiete auf 30 Prozent des Einkommens begrenzt, anschließend dürfen Mieterhöhungen zwei Jahre lang nicht über den entsprechenden Mittelwert des Mietspiegels hinausgehen. Zudem gibt es einen Anspruch auf Umsetzwohnungen.
Birgit Leiß
MieterMagazin 3/10
Am Humannplatz steuert eine Umstrukturierungssatzung gegen
drastische Modernisierungsmieterhöhungen
Foto: Sabine Münch
03.03.2018