Wenn drei Kinder sich ein Kinderzimmer teilen oder die Eltern das Wohnzimmer gleichzeitig als Schlafraum nutzen müssen, gilt eine Wohnung als überbelegt. In Städten sind besonders viele Menschen von Überbelegung betroffen – Tendenz steigend.
In Deutschland lebten laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2017 etwa 7 Prozent der Bevölkerung in zu kleinen Wohnungen – das sind mehr als fünf Millionen Menschen.
Das Statistische Bundesamt macht Überbelegung daran fest, dass es keinen Gemeinschaftsraum gibt oder keinen eigenen Raum für jeden eines in der Wohnung lebenden Paares. Ein weiterer Indikator ist, wenn es keinen Raum für jede weitere Person über 18 Jahre gibt oder kein eigenes Kinderzimmer für je zwei Kinder unter zwölf zur Verfügung steht.
Überbelegung herrscht auch, wenn sich Teenager-Geschwister unterschiedlichen Geschlechts einen Raum teilen müssen.
In besonders beengten Verhältnissen leben Menschen, die armutsgefährdet sind, und Alleinerziehende mit ihren Kindern – von ihnen ist fast jeder fünfte Haushalt betroffen. Erwachsene mit ausländischem Pass sind deutlich häufiger betroffen als Deutsche. In Städten ist die Quote mit 11 Prozent fast dreimal so hoch wie auf dem Land.
Katharina Buri
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20.02.2019