Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat eine Änderung des Baugesetzbuches vorgeschlagen, nach der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur noch in besonderen Ausnahmefällen genehmigt werden soll. Ob Bauminister Horst Seehofer (CSU) mitzieht, ist noch ungewiss.
„Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist häufig der erste Schritt zur Verdrängung alteingesessener Mieterinnen und Mieter“, weiß Christine Lambrecht. Die Justizministerin hat deshalb einen ersten Gesetzentwurf zur Erschwerung der Umwandlung vorgelegt.
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Mietshäuser nur noch mit einer behördlichen Genehmigung in Einzeleigentum aufgeteilt werden dürfen. Eine solche Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Wohnungen an mindestens zwei Drittel der Mieter zur eigenen Nutzung verkauft werden, wenn die Wohnungen an die Erben des Eigentümers gehen, wenn die Wohnungen an Familienmitglieder des Eigentümers zur eigenen Nutzung verkauft werden oder wenn dem Eigentümer wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, auf den Einzelverkauf der Wohnungen zu verzichten.
Dies geht über das Umwandlungsverbot in den Milieuschutzgebieten hinaus, denn dort müssen Umwandlungen genehmigt werden, wenn sich der Eigentümer verpflichtet, die Wohnungen sieben Jahre lang nur den Mietern zum Kauf anzubieten. In der Praxis wird diese Frist oft umgangen, indem man die Mieter herauskauft und die Wohnung dann an kaufwillige Interessenten vergibt.
Bundesbauminister Seehofer stimmt dem Lambrecht-Vorschlag nur zum Teil zu: „Eine Gesetzesänderung sollte nicht verhindern, dass die Mieter einer Wohnung die Chance bekommen, diese selbst zu kaufen.“ Sollte diese Haltung dazu führen, dass das Gesetz ein ähnliches Schlupfloch bekommt wie im Milieuschutz, dann wäre nicht viel gewonnen.
Jens Sethmann
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29.02.2020