SPD und Grüne haben im Bundestag eine Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten zugesagt. Der Koalitionspartner FDP hat Vorbehalte und will ausgiebig „prüfen“.
Die Linksfraktion hat Ende Januar im Bundestag eine Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten beantragt. Auch eine Lösung für die Vorkaufsfälle mit anhängigen Klagen wurde eingefordert, ebenso die Sicherung bereits abgeschlossener Abwendungsvereinbarungen. Hintergrund ist die vom Bundesverwaltungsgericht im November 2021 gekippte jahrelange Vorkaufspraxis. „Zehntausende Mieterinnen und Mieter müssen jetzt Angst haben, und die Kommunen sind faktisch machtlos gegen den Ausverkauf der Stadt“, sagt Caren Lay (Linke).
„Sie rennen offene Türen ein“, pflichtet ihr die SPD-Bundestagsabgeordnete Claudia Tausend bei. Die mitregierende FDP blockiert jedoch eine schnelle Neuregelung. „Wir wollen zunächst wissen, ob das Vorkaufsrecht Mietern wirklich hilft“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Daniel Föst (FDP).
Das ist eine Frage, die in den betroffenen Städten längst beantwortet ist. Die Stadtoberhäupter von Berlin, Hamburg und München, Franziska Giffey, Peter Tschentscher und Dieter Reiter (alle SPD), haben eine gemeinsame Initiative zur Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts gestartet. Schon im November hatte der alte Berliner Senat eine Bundesratsinitiative eingebracht, über die noch nicht entschieden wurde.
Die Zeit drängt. „19 Häuser gibt es allein in Neuköllner Milieuschutzgebieten, die verkauft werden und für die ein Vorkauf in Frage käme“, teilt Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) mit.
Das Bündnis „Neues Vorkaufsrecht jetzt!“ fordert ebenfalls eine schnelle Lösung. Die Initiative hat hochgerechnet, dass durch die Verdrängung den Berliner Mieterinnen und Mietern jährlich Kosten in Höhe von einer Milliarde Euro entstehen.
Jens Sethmann
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28.02.2022