Bis vor den Berliner Verfassungsgerichtshof zogen die Mieter der Calvinstraße 21 für ihr Recht auf Mietminderung. Mit Erfolg: Das höchste Berliner Gericht kassierte den Beschluss des Landgerichts, das ihnen die Minderung der Miete grundsätzlich verwehren wollte.
Jahrelang mussten die Mieter der Calvinstraße 21 in Moabit Lärm, Dreck und andere Beeinträchtigungen über sich ergehen lassen, weil auf den Nachbargrundstücken, im Hof und im Haus selbst umfangreiche Bauarbeiten stattfanden. Dazu kamen Vermieterschikanen wie zugemauerte Fenster, ein verschlossener Keller, ein stillgelegter Aufzug, Verdunklung durch ein Baugerüst und vieles mehr. Sechs Mietparteien halten dem bis heute stand.
Das Recht, wegen Baulärms die Miete zu mindern, hatte ihnen das Landgericht Berlin abgesprochen, weil man im innerstädtischen Bereich immer mit Bauarbeiten rechnen müsse. Die Mieter hätten bei der Anmietung vorhersehen müssen, dass die offene Ecke Calvin-/Melanchthonstraße einmal bebaut wird. Dabei hatte das Landgericht aber außer Acht gelassen, dass die Ecke beim Bau der Wohnanlage Anfang der 60er Jahre bewusst freigelassen wurde und die Mieter dort zum Teil schon kurz nach Fertigstellung eingezogen sind. Deshalb schritt der Verfassungsgerichtshof jetzt ein. Das Landgericht muss die Angelegenheit noch einmal neu beurteilen.
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt das Urteil: „Wir gehen nun davon aus, dass das Landgericht den Mietern Mietminderungsansprüche zubilligen muss“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Problematisch ist, dass das Verfahren an dieselbe Kammer des Landgerichts zurückgeht, die trotz der schallenden Ohrfeige theoretisch noch einmal genauso entscheiden könnte. „Dann müssten wir noch mal vor den Verfassungsgerichtshof“, meint Mieter-Anwalt Christoph Müller.
Jens Sethmann
Geschäftsnummer des Verfassungsgerichtshof-Beschlusses vom 18. Februar 2015: VerfGH 8/14
Ursprünglicher Beschluss des Landgerichts Berlin: 63 S 359/12
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14.06.2016