Anfang März hat Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel die Umwandlungsverordnung erlassen. Damit können nun die Bezirke in Milieuschutzgebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verbieten. Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt den Beschluss und fordert die Bezirke auf, den Milieuschutz auszuweiten.
„Mit der Umwandlungsverordnung schützen wir Mieterinnen und Mieter in besonders gefährdeten Gebieten vor Verdrängung“, erklärt Andreas Geisel. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist ein sehr einträgliches Geschäft auf dem Rücken der Mieter: Ein Mietshaus wird gekauft, in Einzeleigentum aufgeteilt, teuer saniert und einzeln mit Gewinn an Kapitalanleger verkauft. Wenn das Haus nicht gleich ganz entmietet wird, machen die Umwandler den alten Mietern mit kostspieligen Modernisierungen das Bleiben meist unmöglich. Weil die Wohnungserwerber in der Regel nicht selbst einziehen wollen, werden die Wohnungen anschließend sehr viel teurer neu vermietet. Die Umwandlung treibt also auch das allgemeine Mietniveau nach oben.
Umwandlung ist Mietentreiber
Untersuchungen haben gezeigt, dass in umgewandelten Wohnungen die Mieten bis zu 30 Prozent höher liegen als in nicht umgewandelten Mietwohnungen im selben Quartier. Die Mieter haben in Eigentumswohnungen zudem ein erhöhtes Risiko, wegen Eigenbedarfs gekündigt zu werden.
Das Geschäft hat Konjunktur: Die Zahl der jährlich umgewandelten Wohnungen hat sich in Berlin zwischen 2010 und 2013 von 4500 auf über 9000 verdoppelt. Vor allem innerstädtische Altbauquartiere sind betroffen. Spitzenreiter sind die Ortsteile Prenzlauer Berg mit über 1500 umgewandelten Wohnungen im Jahr 2013 und Kreuzberg mit mehr als 900 Umwandlungen.
Mit der neuen Verordnung können die Bezirke dem nun einen Riegel vorschieben. In Milieuschutzgebieten dürfen sie die grundbuchliche Aufteilung eines Wohnhauses in Einzeleigentum untersagen. Sechs Ausnahmetatbestände regeln, wann die Umwandlung jedoch zu genehmigen ist, zum Beispiel, wenn sich der Eigentümer verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter zu veräußern. Für die Bearbeitung sollen die Bezirke zusätzliches Personal erhalten. Die Verordnung ist gesetzlich auf fünf Jahre beschränkt, kann dann aber verlängert werden.
Der Mieterverein hatte die Umwandlungsverordnung lange gefordert. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um der Verdrängung einkommensschwacher Haushalte aus der Innenstadt entgegenzuwirken“, erklärte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Angesichts der Umwandlungszahlen der letzten Jahre hätte Berlin die Verordnung schon früher gebraucht. Die Berliner CDU hat sie aber jahrelang blockiert.
Zurzeit gibt es in vier Berliner Bezirken 21 solcher Gebiete, in denen insgesamt rund 278.000 Menschen leben (siehe Kasten).
„Wir appellieren an die Bezirksämter, die Aufstellung weiterer Erhaltungsverordnungen zu prüfen“, sagt Reiner Wild. Besonders angesprochen dürfen sich die Innenstadtbezirke Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Neukölln fühlen, wo die Bezirksämter nur widerwillig und träge auf die dringlichen Forderungen von Mieterinitiativen nach mehr Milieuschutz reagieren.
Jens Sethmann
21 plus 3
Pankow hat zehn Milieuschutzgebiete – abgesehen von Pankow-Zentrum liegen diese alle in Prenzlauer Berg, wo fast sämtliche Altbaubereiche erfasst sind. Mit der Aussicht auf die Umwandlungsverordnung will das Bezirksamt auch in den Weißenseer Gebieten Langhansstraße und Komponistenviertel den Milieuschutz einführen. Friedrichshain-Kreuzberg hat bisher sieben Milieuschutzgebiete, zwei in Friedrichshain und fünf in Kreuzberg. Mehr als jeder zweite Kreuzberger genießt diesen Schutz. Das Bezirksamt hat zudem beschlossen, das Gebiet Hornstraße um den Block zu erweitern, in dem Riehmers Hofgarten liegt, und auch die Gegend um die Weberwiese in Friedrichshain unter Milieuschutz zu stellen. Mit viel Elan ist Tempelhof-Schöneberg in das Thema eingestiegen. Gleich für drei Schöneberger Stadtviertel hat das Bezirksamt im letzten Jahr Milieuschutzverordnungen erlassen. Mit der Schöneberger Insel wird demnächst ein viertes folgen.
js
03.03.2018