Wer in seiner Wohnung Feriengäste beherbergen will, muss seit August 2018 auf den Vermittlungsportalen immer eine Registriernummer angeben. Der Marktführer Airbnb weigert sich aber, diese Pflicht durchzusetzen und behindert so die Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots durch die Bezirke.
Wer seine Wohnung oder ein Zimmer kurzzeitig an Touristen vermieten will, muss sich vom zuständigen Bezirksamt eine Registriernummer holen und diese in jedem Vermietungsangebot angeben. So können die Bezirksämter eine legale Beherbergung von einer verbotenen Zweckentfremdung unterscheiden.
Das ist aber bislang Theorie. Airbnb, die Nummer eins unter den Vermittlungsportalen, weigert sich, die Verordnung umzusetzen und seine Nutzer auf die Angabe der Nummer zu verpflichten. Das Unternehmen gibt den Bezirken auch keine Auskünfte zur Identität von Anbietern, die mutmaßlich eine illegale Ferienvermietung betreiben.
Auch wenn die Bezirksämter nur unter erschwerten Bedingungen ermitteln können, haben sie bis September 2022 bei insgesamt 21.467 Wohnungen eine Zweckentfremdung beendet. Der Druck scheint langsam zu wirken. Im vergangenen Oktober hat Airbnb angekündigt, ab dem 1. März die Angabe der Registriernummer zur Pflicht zu machen.
Allerdings: Bei einer Stichprobe Anfang März war immer noch bei mehr als jeder vierten privat angebotenen Unterkunft keine Nummer angezeigt. Airbnb bescheinigt nun auch nummerlosen Usern eine „verifizierte Identität“, adelt sie sogar als „Superhost“. Einige umgehen die Registrierung, indem sie die „00/0/00/0000000“ oder ähnliche Fantasiezahlen eintragen. Würde Airbnb ernsthaft mit den Behörden zusammenarbeiten, könnte das Unternehmen mit einer minimalen IT-Änderung sofort alle Angebote ohne Nummer sperren.
Jens Sethmann
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/
22.03.2023