Ein Ziel haben die Bewohner des Hauses Hermannstraße 48 in Neukölln bereits erreicht: Dem neuen Eigentümer ist klar geworden, dass er seine Entmietungspläne nicht widerstandslos durchziehen kann.
Die erste WG im Haus hat die Kündigung samt Räumungsklage erhalten. Das Landgericht, das für Gewerbemietverträge erstinstanzlich zuständig ist, hat im Januar 2024 entschieden, das Verfahren auszusetzen, bis vor dem Amtsgericht geklärt ist, ob es sich um Wohnraum oder Gewerbe handelt. Denn in der Hermannstraße 48 („H 48“) wurden jahrzehntelang nur Gewerbemietverträge mit den acht Groß-WGs abgeschlossen – und das, obwohl hier nie irgendein Gewerbe ausgeübt wurde. Bei diesen Verträgen ging es ausschließlich darum, Mieterschutzregelungen zu umgehen, insbesondere den Kündigungsschutz. Doch die Rechtsprechung ist ziemlich eindeutig: Ausschlaggebend ist der tatsächliche Vertragszweck, hier das „Wohnen“.
Mit einer Feststellungsklage vor dem Amtsgericht wollen die Bewohner:innen nun Sicherheit darüber, dass es sich de facto um Wohnraummietverhältnisse handelt. Auch der Bezirk geht davon aus, das es so ist. Kurz nach dem Verkauf beschloss man daher im Neuköllner Rathaus, vom bezirklichen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Ursprünglich wollte der Hausverein das Haus selber erstehen, später bot sich eine städtische Wohnungsbaugesellschaft als Käuferin an. Doch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorkaufsrecht vom November 2021 machte diesen Teil der Pläne zunichte. „Wir kämpfen aber nach wie vor dafür, dass das Haus in gemeinwohlorientierte Hände kommt“, sagt Simon Duncker aus der H 48.
Birgit Leiß
www.h48bleibt.org
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03.04.2024