Die lange Auseinandersetzung um die Mietminderung in der Calvinstraße 21 dreht sich im Kreis. Nach einer schallenden Ohrfeige für den Eigentümer durch den Verfassungsgerichtshof billigte das Landgericht Berlin den Mietern nur eine sehr geringe Mietminderung zu.
Drei Jahre lang hielten sechs Mietparteien in der Calvinstraße 21 in Moabit Baulärm, Dreck und andere Unannehmlichkeiten aus und minderten deshalb ihre Mietzahlungen. Bei den einzelnen Mietparteien summierte sich die Minderung auf 2000 bis 3000 Euro. Das Landgericht Berlin urteilte nun, dass die Mieten nur um Beträge zwischen 300 und 500 Euro reduziert werden durften. Für die Mieter ist das enttäuschend.
Die 63. Kammer des Landgerichts war vom Verfassungsgerichtshof zu einer Neuverhandlung verdonnert worden, weil eine rechtliche Würdigung der Vorhersehbarkeit der Mängel unzureichend erfolgte. Die damalige fragwürdige Begründung: Im innerstädtischen Bereich müsse man immer mit Bauarbeiten rechnen. Trotz der deutlichen Zurechtweisung durch den Verfassungsgerichtshof rückte die Landgerichtskammer jetzt nur minimal von ihrer Position ab.
Für Mieteranwalt Christoph Müller enthält das Urteil ein weiteres Ärgernis: „Das Landgericht hat die Revision wieder nicht zugelassen.“ Dadurch kann die umstrittene Rechtsprechung nicht grundsätzlich vor dem Bundesgerichtshof geklärt werden. Um eine angemessene Mietminderung durchzusetzen, bleibt den Mietern nur, noch einmal vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen.
Jens Sethmann
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14.06.2016