Der erwartete große Run auf die Fördergelder für Balkon-Solaranlagen ist bisher ausgeblieben. Zahlreiche Vermieterinnen und Vermieter stellen sich bei der Genehmigung quer. Deshalb sollen jetzt bürokratische und technische Hürden von staatlicher Seite abgebaut werden.
Berliner Mieter:innenhaushalte können seit Mitte Februar von der Investitionsbank Berlin (IBB) einen 500-Euro-Zuschuss für den Kauf von Photovoltaik-Modulen erhalten. Damit können sie ihren eigenen Solarstrom erzeugen. Der Sieben-Millionen-Euro-Topf reicht für 14.000 Balkonkraftwerke. In den ersten sechs Wochen wurden 1600 Anträge gestellt, weitere 1200 Anträge sind angelegt, aber noch nicht eingereicht. 500 Balkon-Solaranlagen sind bereits bewilligt. „Unser Programm freut sich weiterhin jeden Tag über neue Anträge“, sagt Matthias Kuder, Sprecher der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Viele hatten allerdings einen größeren Ansturm erwartet.
Der Berliner Mieterverein beobachtet, dass Vermieter:innen oftmals nicht die notwendige Zustimmung geben, obwohl ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart besagt, dass sie nicht ohne stichhaltige Gründe verweigert werden darf.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen bewertet die Stecker-Solargeräte zwar grundsätzlich positiv, gibt Vermieter:innen in einer Arbeitshilfe aber vor allem vielfältige Tipps zur Ablehnung. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Degewo verbietet das Anbringen von Solarpaneelen in Hochhäusern über 22 Metern.
Vor Kurzem hat das Bundeswirtschaftsministerium in einer „Photovoltaik-Strategie“ einige Erleichterungen angekündigt: Unter anderem sollen die Geräte nicht mehr beim Stromnetzbetreiber, sondern nur noch bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Man will auch Geräte mit einem handelsüblichen Schuko-Stecker zulassen und die Installation nicht daran scheitern lassen, dass vorübergehend noch ein Stromzähler ohne Rücklaufsperre vorhanden ist. Und: Vermietende sollen grundsätzlich zustimmen müssen.
Jens Sethmann
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26.04.2023