Fenster haben großen Einfluss auf den Wohnkomfort: Ob es ruhig und warm ist, hängt ebenso von ihnen ab wie die Helligkeit in Räumen. Die Glasflächen verschaffen Ausblicke, öffnen den Privatbereich aber ebenso für Blicke von außen nach innen. Sie prägen zudem das Gesicht eines Gebäudes, entfachen damit Architekturdebatten und rufen den Denkmalschutz auf den Plan. High-Tech-Konstruktionen verleihen dem althergebrachten Fenster ungeahnte Erscheinungsformen.
„Als ich bei der Besichtigung aus dem Fenster über den grünen Comeniusplatz blickte, wusste ich sofort: Diese Wohnung will ich haben“, erinnert sich Nina Heidtkamp. „Die Renovierungsarbeiten waren zwar noch umfangreich, aber es hat sich gelohnt!“ Die Holzkasten-Doppelfenster mit den Jugendstilgriffen erstrahlen mittlerweile wieder in frischem Weiß – und der Ausblick gen Süden über die Bäume verleiht der Wohnung auch nach Jahren noch besonderen Charme.
Fenster spielen bei der Wahl einer Wohnung eine entscheidende Rolle. Bei den Suchenden stehen in der Regel zwar zunächst andere Aspekte der Wohnung im Vordergrund: die Größe, der Schnitt, die Lage, die Miethöhe. Doch spätestens, sobald ein Objekt in diesen individuellen Wunschrahmen passt, wünschen sich die meisten Mieter vor allem eins: eine helle Wohnung. Und auch warm und ruhig soll es in den eigenen vier Wänden sein. Ein Blick auf die Fenster, den Ausblick dahinter – aber auch umgekehrt: wer eventuell hereinschauen könnte – sollte also ganz oben auf der Checkliste für eine Wohnung stehen.
Undichte Fenster sind ein häufiges Streitthema zwischen Mieter und Vermieter
„Man sollte vor allem darauf achten, dass die Fenster dicht sind“, sagt Michael Roggenbrodt, Berater des Berliner Mietervereins (BMV). Nach dem Gesetz ist eine Mietminderung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel schon bei Abschluss des Mietvertrags kannte. Das gilt zum Beispiel, wenn die alten Doppelfenster blind und verrottet sind. Undichte Fenster sind ein häufig auftretendes Streitthema zwischen Mietern und Eigentümern. Lässt sich nachweisen, dass eine Instandsetzung nötig ist, muss der Vermieter ran. Wenn etwa Wasser eintritt, ist der Fall klar. Schwieriger wird es, wenn das Fenster regelmäßig beschlägt und dadurch Feuchtigkeitsprobleme auftreten. Dann entbrennt oft eine Debatte darüber, ob die Mieter auch richtig geheizt und gelüftet haben.
Mindestens dreimal pro Tag sollte die Raumluft durch so genanntes Stoßlüften ausgetauscht werden. Das heißt: Fenster weit aufmachen und am besten mit gegenüberliegenden Fenstern für Durchzug sorgen. Im Winter sollte die Prozedur jeweils fünf bis zehn Minuten dauern. Im Sommer darf es ruhig ein wenig länger sein. Ein Fehler ist es, die Fenster ständig gekippt zu lassen. Das kühlt die Fensterlaibungen aus und kann Niederschlag von Feuchte und schließlich Schimmel zur Folge haben. Beim Stoßlüften wird zwar die Luft ausgetauscht, doch Wände und Möbel bleiben warm, so dass die Räume schnell wieder aufgewärmt sind. Die normale Raumtemperatur sollte 19 bis 22 Grad betragen. Mehr allerdings auch nicht. Höhere Temperaturen bewirken höhere Schadstoff- und Staubkonzentrationen. Außerdem trocknen die Schleimhäute aus. Problematisch ist der Einbau neuer Fenster in Altbauten ohne zeitgleiche Dämmung der Außenwände. Der Grund: Schimmel entsteht auf Materialien, die eine leicht erhöhte Feuchtigkeit aufweisen, aber noch nicht nass sind. Solche Feuchtigkeit entsteht zum Beispiel durch Kondenswasserbildung an kalten Außenwänden.
Der Ersatz der guten, alten Kastendoppelfenster ist keine Modernisierung
„Wenn eine Modernisierung angekündigt wird, kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen rund um die Fenster“, weiß Roggenbrodt. Eine Modernisierung müssen Mieter zum einen nicht unbedingt dulden. Andererseits können Vermieter unter bestimmten Bedingungen die Miete nach einer Modernisierung erhöhen. Das hängt unter anderem von der Wertverbesserung der Wohnung ab. Wenn etwa einfache Holzfenster durch Kunststoffrahmenfenster mit Isolierverglasung ersetzt werden, liegt die Wertverbesserung allerdings nur in der Isolierverglasung. Der Einbau von Isolierglasfenstern ist dann keine Modernisierung, wenn dadurch so viel zusätzliche Lüftung notwendig wird, dass eine Energiesparmaßnahme nicht möglich ist. Werden derartige Fenster in Bad und Küche eingebaut, gilt das ohnehin nicht als Verbesserung des Gebrauchswerts. Geschieht dies im Treppenhaus und beträgt die Energieeinsparung dadurch lediglich 2,5 Prozent, wird das ebenfalls nicht als wesentliche Verbesserung anerkannt.
Eine Modernisierung liegt in der Regel dann nicht vor, wenn die guten alten Kastendoppelfenster ersetzt werden sollen. Der einfache Grund: Sie sind bei Wärmedämmung und Schallschutz besser als Kunststoffrahmenfenster mit Isolierverglasung. Ist eine Reparatur daran fällig, darf der Oldtimer nur mit Zustimmung des Mieters ersetzt werden. Vor allem in Berlins Altbauten aus Wilhelminischer Zeit sind Kastendoppelfenster noch häufig anzutreffen. Ein gewachsenes Bewusstsein für deren praktische Vorteile und ihre Ästhetik hat sich aber bislang noch nicht durchgesetzt oder gar zu ausreichender Behutsamkeit gegenüber dem alten Fensterbestand geführt.
Christine Wolf, Sprecherin des Berliner Landesamts für Denkmalschutz: „Fenster sind ein wichtiger Bestandteil alter Gebäude, sie sind die Augen der Häuser. Originale können durch Nachbauten nur ansatzweise und durch moderne Varianten gar nicht ersetzt werden.“ Deshalb gilt bei der Sanierung historischer Gebäude der Grundsatz „Erhalt geht vor Erneuerung“. Alle Originalbestandteile sollten nach Möglichkeit repariert und erhalten werden. „Doch aus Unkenntnis oder Bequemlichkeit werden viele Fehler gemacht“, klagt Wolf, „vor allem im Umgang mit Fenstern.“ Das Erscheinungsbild leide spürbar, ohne dass man automatisch mehr Komfort erhalte. „Gerade Kastendoppelfenster bieten einen unübertroffenen Schutz vor Kälte, Nässe und Lärm.“ Besonders fatal sei der schleichende Verlust an Originalbestand in Siedlungen, deren Reiz in der Variations- und Kombinationsvielfalt gleicher Elemente liege.
Das Verständnis für den Wert historischer Fenster ist unterentwickelt
Schwieriger ist der denkmalgerechte Erhalt von Fenstern bei Bauten aus der Nachkriegszeit und den 50er Jahren. Das liegt an den dünnen Mauern und den durchlässigen Fenstern. Der Einbau standardisierter Isolierglasfenster würde das Erscheinungsbild des Denkmals gravierend stören. „Aber auch diese Probleme lassen sich denkmalverträglich lösen, indem zum Beispiel Schallschutzfenster oder die Wärmeisolierung nach innen genommen werden“, so Wolf. „Es ist heute möglich, Denkmalschutz, modernen Komfort und Umweltschutz zu vereinbaren.“ Doch nicht jedes ältere Gebäude steht automatisch unter Denkmalschutz. Vorliegen muss einer der folgenden Gründe:
- Künstlerischer Grund: Das Haus ist besonders schön oder originell, es unterscheidet sich von anderen durch die Qualität seiner Gestaltung.
- Historischer Grund: Alle Baudenkmale erzählen etwas über ihre Entstehungszeit. Wie viel Luft und Licht sollten die Bewohner bekommen? Welche Materialien wurden verwendet, wie wurden sie bearbeitet? Welche Handwerker waren dazu nötig?
- Bedeutung für das Stadtbild: Viele Baudenkmale sind schon auf den ersten Blick auffällig, prägen ihre Umgebung, betonen eine Straßenecke, bilden einen Mittelpunkt.
Da Gebäude, die vor 1850 errichtet wurden, in Berlin nur noch selten zu finden sind, stehen die meisten Häuser dieses oder älteren Entstehungsdatums mittlerweile unter Denkmalschutz.
Die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland betont in ihren „Hinweisen für die Behandlung historischer Fenster in Baudenkmälern“, dass kein anderer Bauteil eine ähnlich umfassende Wirkung auf die architektonische Erscheinung habe. Sie zeigten funktionale Anforderungen und technische Antworten; sie verdeutlichten den sozialen Stand der Bauherren, gestalterisches Wollen und handwerkliche Möglichkeiten. Zugleich kritisieren die Denkmalpfleger aber auch: „Man sollte annehmen, dass Bauelemente mit solcher Dichte an historischen Aussagen auch eine besondere Wertschätzung und Fürsorge der Eigentümer genießen. Das ist bisher aber nur selten der Fall; das Verständnis für den Wert historischer Fenster scheint eher unterentwickelt zu sein.“
In Berlins historischer Mitte scheint dies zumindest kein gravierendes Problem zu sein. Neben dem Landesdenkmalamt, dass Denkmale festschreibt, sind in den Bezirken die so genannten Unteren Denkmalschutzbehörden für die Umsetzung in der Praxis zuständig. Sie verhandeln mit den Eigentümern denkmalgeschützter Häuser darüber, welche Baumaßnahmen im Einzelnen genehmigt werden können. Eva-Maria Eichler, die im Bezirk Mitte für den gleichnamigen Ortsteil zuständig ist, zeigt sich mit der Zusammenarbeit im Großen und Ganzen zufrieden: „Wir sind bisher in allen Fällen zu gütlichen Einigungen gekommen.“ Die Lösungen sehen von Fall zu Fall verschieden aus. Bei einem Gebäude, dessen Hof nicht öffentlich zugänglich ist, können die Bestimmungen für die Fenstergestaltung zum Beispiel lockerer ausfallen als an der Straßenfassade. Was aber definitiv an kein denkmalgeschütztes Gebäude gehört, steht für Eichler auch fest: „Kunststofffenster werden nicht genehmigt!“
Mit Genehmigungen anderer Art befasst sich unter anderem Andre Meinicke von der Wohnungsaufsicht im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg: In eine Reihe von Brandwänden in der Berliner Innenstadt wurden nachträglich Fenster gebrochen. Manchmal geschah das auch eigenmächtig durch Bewohner. „Das sind aber Ausnahmen“, betont Meinicke. Fällt so etwas auf, sind Konsequenzen unvermeidlich. Ein Rückbau muss schon aus Gründen der Feuersicherheit vorgenommen werden. Nach eingehender Untersuchung ist es aber auch möglich, eine Genehmigung für zusätzliche Fenster zu erhalten. Auf dem angrenzenden Nachbargrundstück darf dann entweder gar nicht mehr gebaut werden, oder ein Mindestabstand von fünf Metern zu den Fenstern muss eingehalten werden.
Vor 100 Jahren wurde in Berlin ein erbitterter Streit um Fenster- und Lichtrecht geführt
Solche Regelungen sind im § 6 der Berliner Bauordnung um das „Abstandsflächenrecht“ und im § 26 „Brandwände“ festgehalten. Sie gehen zurück auf Auseinandersetzungen um das Fenster- und Lichtrecht, die vor rund 100 Jahren in Berlin erbittert geführt wurden. In der schnell wachsenden Industriemetropole gab es immer wieder Beschwerden bei den baupolizeilichen Behörden, da im Zuge des Baubooms die Abstände zwischen den Mietskasernen dichter, die Höfe enger und so das Licht in den unteren Wohnungen der meist vierstöckigen Wohnhäuser zwangsläufig spärlicher wurde. In einer Verhandlung im Jahr 1917 wurde festgelegt, dass „von den Fenstern des Erdgeschosses ein Erblicken des Himmels bei ungezwungener Stellung“ möglich sein müsse. Damit setzte die Eigentümerin des Wohnhauses in der Kreuzberger Großbeerenstraße 16 durch, dass die benachbarte neue Schule umgebaut werden musste.
Der Künstler und Architekt Friedensreich Hundertwasser ging in den 70er Jahren über solch bescheidene Errungenschaften weit hinaus: In seiner Schrift „Dein Fensterrecht – Deine Baumpflicht“ forderte er, ein jeder Mensch solle das Recht haben, den Bereich rund um sein Fenster, den er mit ausgestrecktem Arm erreichen kann, so zu gestalten, wie er es für richtig hält. Viele Berliner Hausbesetzer haben diese Maxime in die Tat umgesetzt. Doch seit dem Mauerfall prägt ein anderes Vorbild die Stadt: Das „steinerne“ Berlin setzt weniger auf individuelle Freiraumgestaltung als auf historische Rekonstruktion. Fenster sollen nur noch einen begrenzten Anteil an der Fassade haben, durchgehende Glasflächen sind verpönt. Am Pariser Platz etwa hat sich lediglich Günter Behnisch mit seinem Entwurf für die Akademie der Künste dem Reglement widersetzt. Anhänger moderner Architektur kritisieren vor allem, dass die Vorgaben von Berlins Senatsbaudirektor Hans Stimmann eintönig gerasterte Fassaden hervorbrächten.
Lars Klaaßen
Die ersten Behausungen hatten keine Fenster, die Beleuchtung erfolgte durch die Eingangstür. Die ersten Fenster waren schlichte Löcher in der Wand, die nachts mittels eingehängter Bretter verschlossen wurden. Zu den fensterähnlichen Erfindungen des Altertums und Frühmittelalters gehörten organische Materialien wie geölte Tierhäute, Leinentücher oder Pergamentpapier, die auf Holzrahmen gespannt in die Fensteröffnungen eingeklemmt wurden. Eine Alternative waren durchscheinende Steine wie geschliffene Scheiben aus Alabaster, Marmor oder Achat. Obwohl die Glasherstellung den Phöniziern, Ägyptern und Römern bekannt war, begann man in Europa erst um 1300 langsam bei den wohlhabenden Bevölkerungsschichten mit dem Einsatz von Glasfenstern. In den deutschen Mittelgebirgen wurden erstmals Butzenscheiben eingesetzt. Sie ließen ähnlich wie Tierhäute zwar Licht, aber keine Blicke herein. Erst das so genannte Zylinderglas – unter Zugabe von Glasmacherseife – wurde durchsichtig. Mit Sprossenfenstern konnte man immer größere Glasflächen herstellen. Im 18. Jahrhundert setzte sich das Floatglas durch. Es wurde auf flüssiges Zinn gegossen und hatte eine vollkommen glatte Oberfläche. Dies ermöglichte große Fensterscheiben ohne Unterteilungen. Das hatte zwei Folgen: Bei Sonnenschein wurde die Innentemperatur der Räume deutlich angehoben und bei Dunkelheit – vor allem im Winter – ging Wärme verloren. Dadurch kamen Textilien als Kälte-, Sonnen- und Sichtschutz in Form von Fensterdekorationen in Gebrauch. In der Moderne wurden die Raumhöhen deutlich abgesenkt, so dass hochformatige Fenster im 20. Jahrhundert durch querformatige abgelöst wurden. Der Stahlskelettbau wiederum ermöglichte es, Gebäuden komplette Glasfassaden vorzuhängen.
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Dass man Fenster auch ganz anders gestalten kann, hat jüngst der ungarische Architekt Àron Losonczi bewiesen. Er hat zusammengefügt, was bislang als unvereinbarer Gegensatz galt. Man nehme zwei international gängige Zutaten – Beton und Glasfasern – und bereite sie nach einem bewährten italienischen Rezept zu: Wie bei der Lasagne werden die Bestandteile in Schichten übereinander gelegt. Was dabei herauskommt, ist ein Baustoff, der die Eigenschaften der ursprünglichen Materialien miteinander verbindet: die statischen Möglichkeiten des Betons mit der Lichtdurchlässigkeit der Glasfasern. „LiTraCon“ taufte Losonczi die neue Beton-Sorte – Light Transmitting Concrete. Wände aus diesem Material wirken leicht und hell, Schatten von Bäumen oder Menschen zeichnen sich auf der Innenseite ab wie auf einer Wand aus Reispapier. Eine bis zu 70-prozentige Lichtdurchlässigkeit lässt sich je nach Mischung erreichen. Die optischen Fasern im Beton leiten das Licht annähernd verlustfrei bis zu 20 Meter weit – sowohl bei Sonnen- als auch bei Kunstlicht. Auch Farben werden übertragen. Da der Anteil der optischen Fasern bei rund fünf Prozent liegt, sind die statischen Eigenschaften der LiTraCon-Betonfertigteile vergleichbar mit herkömmlichen Betonsorten.
Wer sich von Fall zu Fall aussuchen möchte, ob das Fenster transparent ist oder nicht, kann sich Scheiben aus „schaltbarem“ Glas einsetzen lassen: Durch die Schaltung auf den Status „Milchglas“ wird das Glas undurchsichtig. Auch eine Klarglas-/Rauchglas-Kombination ist erhältlich und bietet sich als Ersatz für Vorhänge oder Jalousien vor den Fenstern an. Im Gegensatz zu sich je nach Sonneneinfall färbendem Glas können Bewohner selbst wählen, wann ihnen welcher Zustand der Glasscheiben angenehm ist, und am Abend verhindern die auf „dunkel“ gestellten Scheiben den neugierigen Blick ins Zimmer. Dieses „Privalite“-Glas besteht aus zwei Glasscheiben, zwischen denen sich ein Flüssigkristallfilm befindet. Solange der Film keiner elektrischen Spannung unterliegt, sind die im LC-Film eingeschlossenen Teilchen ungeordnet und streuen das Licht in alle Richtungen. Es ist dann milchig-weiss, transluzent und verhindert die Durchsicht in beide Richtungen. Sobald eine elektrische Spannung zwischen den beiden Schichten anliegt, ordnen sich die dazwischen befindlichen Teilchen an: Es wird dann zu einem völlig transparenten Glas. Der Übergang vom undurchsichtigen zum transparenten Zustand erfolgt augenblicklich und ist beliebig oft wiederholbar.
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MieterMagazin 6/06
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Loch und Glasfassade
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und schaltbares Glas
alle Fotos:
Christian Muhrbeck
05.02.2018