Um die Absurdität teurer Sozialwohnungen zu beenden, hat der Berliner Senat im Mai in einem ersten Schritt ein sogenanntes Vorschaltgesetz beschlossen. Durch Änderungen des Wohnraumgesetzes werden Sozialmieter entlastet und Sozialbindungen gesichert. Eine grundlegende Reform des Sozialen Wohnungsbaus hat Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) für 2018 angekündigt.
Die Möglichkeit, im Sozialen Wohnungsbau die Mieten rückwirkend zu erhöhen, wird gestrichen. Damit sind Sozialmieter allen anderen Mietern gegenüber nicht mehr rechtlich benachteiligt. Zudem kommen deutlich mehr Sozialmieter künftig in den Genuss des Mietzuschusses. Sie können nicht erst wie bisher einen Zuschuss beantragen, wenn die Nettokaltmiete mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens ausmacht, sondern schon, wenn die Bruttowarmmiete so hoch ist.
Abgeschafft wird auch die Möglichkeit, dass Vermieter die Förderdarlehen in den Wohnanlagen ohne Anschlussförderung vorzeitig zurückzahlen können und dafür die Sozialbindung der Wohnungen entfällt. In der jetzigen Niedrigzinsphase wirkte dies wie eine Einladung zum Ausstieg aus den Bindungen – wo doch Berlin jede Sozialwohnung braucht.
Bei der Berechnung der Kostenmiete sollen künftig nicht mehr die ursprünglichen, oft künstlich in die Höhe getriebenen Baukosten zugrunde gelegt werden, wenn die Gebäude später billiger verkauft werden. Dies ist bei den noch rund 20.000 Sozialwohnungen ohne Anschlussförderung ein häufiges Problem: Käufer, die solche Wohnanlagen günstig erworben haben, konnten auf Grundlage von Kosten, die ihnen nicht entstanden sind, exorbitant hohe Mieten fordern. Diese Neuregelung greift allerdings erst bei künftigen Verkäufen. Bei den schon veräußerten Beständen bleibt es zunächst bei der widersinnigen Mietenberechnung. Mit der eigentlichen Reform will Lompscher aber das gesamte System der Kostenmieten abschaffen.
„Wir begrüßen, dass Senatorin Lompscher mit der Reform des Sozialen Wohnungsbaus jetzt ernst macht und Mängel des Wohnraumgesetzes ausräumen will“, erklärt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV). Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, die der BMV bereits vor einem Jahr in einer Expertenrunde zum Sozialen Wohnungsbau als Sofortmaßnahme eingefordert hatte. Die neue Mietzuschussregelung auf Basis der Bruttowarmmiete fordert der BMV auch für die städtischen Wohnungsunternehmen.
Jens Sethmann
29.05.2017