ACHTUNG:
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.4.2021 den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt – mit rechtlichen Folgen für Mieterinnen und Mieter.Was Mieterinnen und Mieter jetzt wissen müssen
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
24 Fragen und Antworten zur mietrechtlichen Rückabwicklung des Mietendeckels
Die hier folgenden Hinweise zur Nutzung des Mietendeckels sind damit überwiegend hinfällig.
Seit dem 23. Februar gilt der Berliner Mietendeckel. Damit Mieter ihn bestmöglich nutzen können, hat der Berliner Mieterverein (BMV) eine Informationskampagne mit einem Mietendeckelrechner gestartet.
Die erste Bilanz über den Mietendeckel fällt nach zwei Monaten zwiespältig aus. „Das Einfrieren der Miete beziehungsweise das Zurücksetzen auf die Stichtagsmiete wird durchaus von zahlreichen Vermietern praktiziert“, erklärt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Andere versuchen allerdings, die Mietbegrenzung durch „Schattenmieten“, Gewerbemietverträge oder andere Vertragskonstruktionen zu umgehen. Bis zum 23. April mussten die Vermieter den Mietern die laut Mietendeckel zulässige Miethöhe ihrer Wohnung mitteilen. Liegt die gezahlte Miete höher, können Mieter sie unter Umständen absenken.
„Der Mietendeckel ist nur so gut, wie er auch genutzt wird“, sagt Reiner Wild. „Voraussetzung dafür ist, dass möglichst vielen Menschen das Gesetz geläufig und verständlich ist.“ Deshalb hat der BMV eine Aufklärungskampagne mit einer eigenen Website gestartet. „Deren Herzstück ist ein Mietendeckelrechner“, so Franziska Schulte vom BMV. „Mieterinnen und Mieter können hier in den unterschiedlichen Fallkonstellationen ihre Mietobergrenzen nach Mietendeckel ermitteln.“
Daneben gibt es auch auf den bekannten Internetseiten des Berliner Mietervereins umfangreiche Informationen zum Mietendeckel: Neben dem Mietendeckelrechner finden sich Mustervorlagen für den Schriftverkehr mit dem Vermieter und den Behörden sowie zahlreiche Tipps und Erklärungen zum Umgang mit dem Mietendeckel.
Derweil haben Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP im Mai eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das sei gerade während der Corona-Pandemie „zynisch und das vollkommen falsche Signal“, kritisiert der Mieterverein.
Jens Sethmann
23.09.2021