Das Abgeordnetenhaus will den Missbrauch von Werbeplakaten an der Fassade von Wohnhäusern eindämmen. Dem Berliner Mieterverein geht der Vorstoß nicht weit genug.
Monatelang hinter riesigen, vielleicht noch angeleuchteten Reklamepostern zu leben, ist für Mieter eine Zumutung, für die Eigentümer jedoch ein lukratives Geschäft. Oft bleibt das Baugerüst daher unnötig lange stehen. Zudem werden Schutzplanen an Baugerüsten auch missbräuchlich genutzt, um Mieter zur Aufgabe ihrer Wohnung zu drängen, heißt es in dem Antrag, den die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Linken und Bündnis 90/Die Grünen ins Abgeordnetenhaus eingebracht hatte. Er wurde einstimmig angenommen.
Insgesamt müsse die Verwaltung zu einer strengeren und einheitlicheren Genehmigungspraxis kommen. Der Senat solle die Bezirke anhalten, gegen nicht erforderliche Schutzplanen einzuschreiten. Künftig sollen nur noch transparente Planen zulässig sein und auch nur, solange tatsächlich gearbeitet wird. Beleuchtete Baugerüstwerbung ist nach dem Beschluss nun ganz untersagt. Schon jetzt gilt, dass Werbeanlagen an Fassaden höchstens für sechs Monate zulässig sind.
„Wir begrüßen strengere Ausführungsvorschriften für die Verwaltung, aber nötig ist eine Änderung der Bauordnung“, erklärt Sebastian Bartels von der Geschäftsführung des Berliner Mietervereins. Sein Vorschlag: eine Bestimmung, wonach derartige Werbeanlagen nur dann zulässig sind, wenn von ihnen keine störenden Umwelteinflüsse und Gesundheitsgefahren, insbesondere durch Sichtbeeinträchtigungen und Lichtemissionen, für Bewohner und Nachbarn ausgehen.
Birgit Leiß
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28.05.2021