Das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten war auch 2021 ein erfolgreiches Anti-Spekulationsinstrument – bis es gerichtlich gekippt wurde. Senat und Berliner Mieterverein (BMV) fordern vom Bund die schnelle Wiedereinführung.
In den 72 Berliner Milieuschutzgebieten haben die Bezirke im Jahr 2021 bei 13 Häusern das Vorkaufsrecht genutzt, um die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen. In 84 Fällen hat der Hauskäufer den Vorkauf abgewendet, indem er sich mit einer Abwendungsvereinbarung zu einer milieuschutzgerechten Vermietung verpflichtete. So wurden insgesamt 2350 Wohnungen gesichert – 332 durch Vorkauf und 2018 durch Abwendungserklärung.
Um das Vorkaufsrecht, dessen Anwendung das Bundesverwaltungsgericht am 9. November weitgehend verhindert hat, wieder anwenden zu können, muss der Bund das Baugesetzbuch ändern. Seit Anfang Mai liegt ein Gesetzentwurf des Bauministeriums vor, doch die mitregierende FDP stellt sich quer.
Der Berliner Mieterverein fordert die FDP auf, die Blockade zu beenden, und widerlegt ihr Argument, das Geld wäre im Wohnungsbau besser angelegt: Die hiesigen städtischen Wohnungsunternehmen haben seit 2019 bei 66 Vorkaufsfällen mit 4976 Wohnungen Zuschüsse in Höhe von 181,9 Millionen Euro vom Land Berlin erhalten – also 36.555 Euro pro Wohnung. „Für diesen Preis hätte Berlin niemals Neubauwohnraum fördern können“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. „Der Nutzen des Vorkaufsrechts für die Kommunen ist offenkundig.“
Jens Sethmann
26.05.2022