In rund 630.000 Berliner Haushalten wird mit Gas gekocht oder geheizt. Beim Gedanken an die möglichen Gefahren wird vielen Mietern mulmig. Schließlich liest man immer wieder von Explosionen mit Verletzten oder sogar Toten. Doch Gas ist sicherer als sein Ruf – vorausgesetzt man beherzigt die im Folgenden beschriebenen Vorsichtsregeln.
Dass die Gasversorger auf die Sicherheit des Erdgases schwören, verwundert nicht. „Die subjektive Angst widerspricht den Fakten, mit Strom passiert viel mehr“, meint der Sprecher der Berliner Gasag, Dr. Klaus Haschker. Zur hohen Sicherheit trägt bei, dass dem an sich geruchlosen Erdgas ein spezieller Duftstoff beigemischt wird. Selbst kleinste Gasmengen werden von den Bewohnern bemerkt. Noch sensibler reagieren Kanarienvögel, wie kürzlich ein Mieter erfahren musste. Seine beiden Vögel fielen plötzlich tot von der Stange. Wie sich herausstellte, war wegen einer defekten Schraube am Gasherd Kohlenmonoxid ausgetreten. Finken und Kanarienvögel wurden bis in die 50er Jahre im Bergbau eingesetzt, um die Kumpels vor giftigem Gas zu warnen.
Gasexplosionen sind selten
Nach Angaben der Berliner Feuerwehr ereignet sich im Schnitt ein- bis zweimal im Jahr eine Gasexplosion. Ursache ist in den allermeisten Fällen eine kriminelle Manipulation an der Gasanlage. Hundertprozentig verhindern könne man das nicht, heißt es bei der Gasag. Ein guter Schutz sei es, wenn sich die gastechnischen Einrichtungen in einem abschließbaren Raum befinden. Das müsse aber der Vermieter veranlassen, gesetzliche Vorschriften gibt es hierzu nicht. Hausbewohner sollten außerdem die Absperreinrichtungen im Keller nicht mit Fahrrädern, Kinderwagen und ähnlichem zustellen. Denn im Notfall muss man schnell an den Haupthahn heran. Hausbesitzer sollten zudem alle zwölf Jahre sämtliche Gasleitungen im Haus auf Dichtheit prüfen lassen. Mieter, in deren Wohnungen ein Gasherd oder eine Gasetagenheizung steht, können eben- falls einiges tun, um die Risiken zu minimieren:
- Gasgeräte müssen regelmäßig gewartet werden, meist einmal im Jahr. Überfällig ist die Wartung beispielsweise, wenn die Flamme an der Therme mehr gelb als blau brennt oder wenn beim Anspringen ungewöhnliche Geräusche auftreten.
- Arbeiten an Gasgeräten dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden. Bei Auffälligkeiten oder Störungen sollte man umgehend eine Inspektion verlangen.
- Jede Verbrennung braucht Luft. Daher ist auf eine ausreichende Luftzufuhr zu achten. So dürfen die Schlitze an der Verkleidung nicht verklebt oder verschmutzt sein.
- Der Schlauch, der vom Gasherd zur Gas-Steckdose führt, darf nicht verdreht oder abgeknickt sein. Außerdem sollte er genügend Abstand zu den offenen Flammen haben.
Auch die Schornsteinfeger überprüfen regelmäßig die Sicherheit von Gasfeuerungsanlagen. Diese Inspektion ersetzt jedoch nicht die Wartung der Geräte durch einen Fachbetrieb.
Was kann man nun tun, wenn es im Haus nach Gas riecht? Das Allerwichtigste ist, Flammen oder Funken vermeiden. Das heißt: Zigarette ausmachen und kein Feuerzeug benutzen. Weil auch an elektrischen Geräten Funken entstehen können, darf man Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen. Auch die Benutzung von Telefon oder Handy ist tabu. Falls man Zugang zum Haupthahn hat, sollte man ihn zudrehen. Um die Gaskonzentration zu senken, ist es sinnvoll, die Fenster zu öffnen. Bevor man das Haus verlässt, sollte man die anderen Bewohner warnen (nicht klingeln, sondern klopfen!). Erst außerhalb des Hauses ist dann der Bereitschaftsdienst der Gasag unter Tel. 0180-1427242 zu alarmieren.
Birgit Leiß
MieterMagazin 7+8/06
Gasgeräte müssen in der Regeleinmal jährlich gewartet werden
Foto: Rolf Schulten
Zum Thema Wartungskosten bei Gasgerätenist beim Berliner Mieterverein das Infoblatt Nr. 69 erhältlich.Die 14-seitige Broschüre „Erdgas – mit Sicherheit!“ kann bestellt werden bei der „Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser“,
Tel. 0228/9191-40, Fax 0228/9191-499,
E-Mail: info@wvgw.de,
Internet: www.wvgw.de
Gasgeräte: Wer muss die Wartung bezahlen?
Grundsätzlich gehört die Wartung der Gastherme zu den Instandhaltungspflichten des Vermieters. Ausnahme: wenn die Gasetagenheizung nicht mitvermietet wurde, sondern im Besitz des Mieters ist. Häufig steht jedoch im Mietvertrag, dass das Gerät einmal im Jahr von einem Fachbetrieb auf Kosten des Mieters zu warten ist, oder der Mieter wird verpflichtet, einen Wartungsvertrag abzuschließen. Viele dieser Klauseln sind unwirksam, daher sollte man rechtlichen Rat einholen. Doch auch wenn es sich um eine unwirksame Klausel handelt, muss der Mieter im Endeffekt meist für die Inspektion zahlen. Denn Wartungskosten sind als Betriebskosten abwälzbar – eine wirksame Betriebskostenvereinbarung vorausgesetzt.
bl
06.06.2018