Die Kostenteilung war eigentlich beschlossen. Aber die CDU-Abgeordneten im Bundestag legten ihr Veto ein und wollen die ganze CO2-Bepreisung auf die Mieter abwälzen. Begründung: Wer heizt, der zahlt. Unsozial und klimapolitisch unsinnig, kritisieren Mietervertreter.
Eigentlich sollte die Rechnung künftig geteilt werden: Ab Januar 2022 – darauf hatten sich die zuständigen Ministerien im Mai geeinigt – würde die CO2-Abgabe jeweils zur Hälfte von Mieter- und Vermieterseite übernommen werden – ein Kompromiss, den die Unionsfraktion im Bundestag nun erst einmal blockiert hat. Begründung: Vermieter hätten keinen Einfluss auf das Heizverhalten von Mietern und müssten deshalb nicht an den durch die Abgabe gestiegenen Brennstoffkosten beteiligt werden. Im Mietrecht gelte bei den Nebenkosten das Verursacherprinzip.
Der Deutsche Mieterbund widerspricht und kritisiert: Wenn Vermieter nicht ebenfalls in die Verantwortung genommen würden, gäbe es für sie auch keinen Druck, in klimafreundliche Heizungsanlagen zu investieren. Nicht nur sozialpolitisch sei es geboten, dass sie ihren Teil der Belastung übernehmen, sondern auch aus Klimaschutzgründen müssten sie mit eingebunden werden.
„Eine soziale Absicherung der gigantischen Klimaschutzaufgaben ist aber mit der Union offenbar nicht zu machen“, erklärte Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Der fordert im Übrigen, wie auch der DMB, eine vollständige Entlastung der Mieterinnen und Mieter von den Kosten der CO2-Bepreisung rückwirkend ab Januar 2021 und mindestens 10 Milliarden Euro Förderung pro Jahr für die energetische Gebäudesanierung zur Erreichung der vorgesehenen Klimaschutzziele.
Rosemarie Mieder
28.07.2021