Jede fünfte Rechtsberatung bundesweit hat den Streit um Mängel in Wohnung und Gebäude, um Schadensbeseitigung und Mietminderung zum Anlass. Immer dann, wenn der Mieter seine Wohnung nicht wie vertraglich vereinbart und vorgesehen nutzen kann, liegt ein Wohnungsmangel vor.
Häufige Mängel sind zum Beispiel Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilze in der Wohnung, aber es kann auch Nachbarschafts- oder Baulärm sein. Um für mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen gewappnet zu sein, ist eine genaue Dokumentation der Mängel erforderlich. Grundsätzlich ist der Mieter dabei zur Mietminderung berechtigt. Die neu aufgelegte Broschüre „Wohnungsmängel und Mietminderung“ enthält dazu wertvolle Tipps und Informationen sowie eine große Anzahl von Urteilen.
DMB/rw
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MieterMagazin 9/07
‚Wohnungsmängel und Mietminderung‘,
Berlin 2007, 5 Euro, erhältlich in der Geschäftsstelle des Berliner Mietervereins sowie beim DMB-Verlag, 10169 Berlin
14.06.2016