Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben ihren Jahresbericht 2016 über das Mietenbündnis vorgelegt. Der Berliner Mieterverein (BMV) sieht „Licht und Schatten“.
Das Bündnis für soziale Wohnungspolitik und bezahlbare Mieten, kurz Mietenbündnis, ist 2012 zwischen dem Senat und den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften geschlossen worden. Den Auftrag, ihre Bestände bis 2016 auf 300.000 Wohnungen auszuweiten, haben sie erfüllt. Von den 19.179 Wohnungen, die im Jahr 2016 wiedervermietet wurden, gingen 11.029 an Mieter mit Wohnberechtigungsschein (WBS). Die geforderte Quote von 55 Prozent ist damit erreicht. Die Vorgabe, 11 Prozent der freiwerdenden Wohnungen an Obdachlose, Geflüchtete und ähnliche Gruppen mit „besonderem Wohnbedarf“ zu vergeben, wurde sogar leicht übererfüllt.
Die Nettokaltmieten liegen bei den Städtischen im Durchschnitt bei 5,80 Euro pro Quadratmeter. Bei Neuverträgen werden im Schnitt 6,40 Euro verlangt. Die Mieten steigen damit langsamer als auf dem freien Markt. Eine dämpfende Wirkung auf den Berliner Mietwohnungsmarkt ist also erkennbar.
Die Härtefallregelung ist hingegen ein „Flop“, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Bei weniger als einem Prozent der 40.369 verschickten Mieterhöhungen konnten die Mieter eine Reduzierung aufgrund einer sozialen Härte durchsetzen. Trotz der engen Grenzen – eine finanzielle Härte liegt vor, wenn die Nettokaltmiete mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens verschlingt – wären deutlich mehr Mieter anspruchsberechtigt.
Ganz verinnerlicht haben die Städtischen noch nicht, dass ihre Aufgabe nicht mehr vorrangig die profitorientierte Vermietung ist: Im Bericht beziffern sie zu jedem Punkt einen „gewährten Mietverzicht“. „Befremdlich“ findet das Reiner Wild. Es sollte selbstverständlich sein, dass für städtische Wohnungsunternehmen die maximal erzielbare Rendite nicht der Maßstab sein darf.
Der BMV bemängelt auch, dass wichtige Informationen im Jahresbericht fehlen, unter anderem der Sozialwohnungsanteil bei den Neubauten sowie die Zahl der Modernisierungen und die daraus folgenden Miethöhen. Auch findet sich keine Erklärung, warum nur in 195 Fällen ein Wohnungstausch geglückt ist.
Das Mietenbündnis ist 2016 ausgelaufen und inzwischen durch weitergehende Regelungen des Wohnraumversorgungsgesetzes abgelöst worden.
Jens Sethmann
Download des Jahresberichts 2016:
www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnungsbau/de/mietenbuendnis/
07.07.2019