Die Hoffnungen der Mieter auf eine Mietrechtsreform waren nicht überzogen. Doch der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) ist von der CDU/CSU so zusammengestutzt worden, dass nur noch ein Papiertiger übrigbleibt.
„Mit dem jetzt vorgestellten Referentenentwurf schwächt die Bundesjustizministerin sogar noch ihre eigenen Vorschläge von Juni dieses Jahres ab“, sagt Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB). „CDU/CSU blockieren – wie schon in der letzten Legislaturperiode – alle Versuche, wirksame Regelungen gegen drastische Mietpreissteigerungen zu schaffen.“
Zur Verschärfung der Mietpreisbremse wollte Katarina Barley, dass Vermieter, die Wohnungen über der Preisgrenze anbieten, die Gründe für die Überschreitung nennen müssen. Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll der Vermieter nun aber nur die Höhe der vorher gezahlten Miete angeben müssen. Über alle anderen Gründe, die eine Ausnahme von der Mietpreisbremse rechtfertigen könnten, darf er die Mieter weiterhin im Unklaren lassen.
Dass die seit dem Jahr 2015 geltende Mietpreisbremse wirkungslos ist, haben diverse Studien nachgewiesen. Erst kürzlich zeigte eine Auswertung des Immobilienportals Immowelt, dass in Berlin die Angebotsmieten in den vergangenen drei Jahren sogar noch stärker angestiegen sind als in den Jahren vor der Mietpreisbremse.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll die angekündigte Senkung der Modernisierungsumlage von elf auf acht Prozent der Investitionskosten nur in Städten mit erhöhtem Wohnraumbedarf gelten. Berlin gehört dazu. Außerdem darf die Mieterhöhung nach einer Modernisierung künftig maximal drei Euro pro Quadratmeter und Monat betragen. Wer Modernisierungen gezielt zum „Herausmodernisieren“ der Mieter nutzt, macht sich künftig schadenersatzpflichtig und muss mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro rechnen. In der Praxis dürfte es allerdings schwer sein, dies nachzuweisen.
„Damit werden die Spitzen der Renditejäger abgefangen, doch für die Breite der modernisierungsbetroffenen Mieter bringt die Neuregelung so gut wie nichts“, erklärt Mietervereins-Chef Wild. Der DMB fordert die Absenkung der Modernisierungsumlage auf vier Prozent und eine absolute Obergrenze bei Modernisierungsmieterhöhungen von 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat. Zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe hat der DMB eine Petition für sozialverträgliche Regelungen bei energetischen Sanierungen gestartet.
Jens Sethmann
28.09.2022