Für Mängel, die bereits bei der Anmietung der Wohnung vorhanden waren, ist eine Mietminderung auf Dauer ausgeschlossen.
Nur wenn die Mängel trotz aller Sorgfalt beim Einzug nicht feststellbar waren, etwa wenn sich ein Defekt an der Heizung im Sommer nicht erkennen ließ, kann eine Mietminderung noch in Betracht kommen.
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MieterMagazin 10/13
Stand: 28.10.2013
14.06.2016