Heruntergekommene Wohnhäuser sind ein immer wiederkehrendes Problem. Ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz soll Abhilfe schaffen. Um die Gesetzgebung zu beschleunigen, haben die Berliner Grünen einen Sechs-Punkte-Plan vorgelegt.
In Berlin gibt es rund 75 sogenannte Problemimmobilien: Häuser, die der Eigentümer bis zur Unbewohnbarkeit verwahrlosen lässt. So mussten im April 56 Bewohner das Haus Kameruner Straße 5, Ecke Lüderitzstraße 22 im Wedding verlassen. Die Burgsdorfstraße 1 ist seit über zehn Jahren unbewohnt und mittlerweile einsturzgefährdet. Die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke sind bisher relativ machtlos – egal, ob der Eigentümer aus Gleichgültigkeit, Unfähigkeit oder mit Absicht den Wohnraum verfallen lässt.
Um solche Fälle zu verhindern, will der Senat das Wohnungsaufsichtsgesetz verschärfen. Die Grünen haben dazu mit einem Sechs-Punkte-Plan einen Vorstoß gemacht.
Demnach sollen die Behörden künftig frühzeitiger eingreifen können, nämlich schon, wenn sich eine Verwahrlosung abzeichnet. Die Eigentümer und Verwalter sollen zur Zusammenarbeit verpflichtet werden. Wenn es zu keiner einvernehmlichen Regelung kommt, bekommen die Bezirke die Möglichkeit, vorübergehend einen Treuhänder einzusetzen. Dieser stellt dann die volle Bewohnbarkeit wieder her. Nach dem Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot ist dies bei Leerstand schon möglich, wurde bisher aber noch nicht angewandt.
Des Weiteren sieht der Grünen-Plan einen Fonds vor, mit dem die notwendigen Instandsetzungsarbeiten finanziert werden können. Zudem sollen die Bußgelder erhöht werden. Sie liegen noch bei höchstens 25.000 Euro – für Spekulanten hat das keine abschreckende Wirkung.
Die Grünen wollen mit dem Vorstoß Druck auf die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen machen. Dort wartet man noch ein Fachgutachten zum Umgang mit Problemimmobilien ab, das Ende des Jahres fertig sein soll.
Jens Sethmann
28.09.2018